Ein in der überfüllten Genfer Strafanstalt Champ-Dollon eingesperrter Häftling hat sich vor dem Gericht für Straf- und Massnahmenvollzug eine Strafreduktion von 17 Tagen als Entschädigung für die Haftbedingungen erstritten. Es handelt sich um das erste derartige Urteil.
Das Gericht kam zum Schluss, dass sich der Häftling 160 Tage in Untersuchungshaft auf einem Raum von weniger als vier Quadratmeter befand und dass er dort 23 von 24 Stunden eingesperrt war.
Ein entsprechender Bericht des Genfer Lokalfernsehens «Léman Bleu» wurde von Henri Della Casa, dem Mediensprecher der Genfer Justizbehörden, bestätigt. Das Genfer Gefängnis Champ-Dollon gerät wegen der Überbelegung immer wieder in die Schlagzeilen.
Kürzlich stieg die Zahl der Inhaftierten auf über 900, obwohl die Strafanstalt nur für 387 Personen ausgelegt ist. Die Anti-Folter-Kommission bezeichnete die Haftbedingungen bereits im Januar 2013 als «ungenügend».