Straftaten an unter 12-Jährigen sollen nicht mehr verjähren

Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Das hat der Nationalrat als Erstrat in der Debatte zur Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative entschieden. Anträge für höhere Alterslimiten hatten keine Chance.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga während der Debatte im Nationalrat (Bild: sda)

Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Das hat der Nationalrat als Erstrat in der Debatte zur Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative entschieden. Anträge für höhere Alterslimiten hatten keine Chance.

Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

Pubertät in Zahlen fassen

Die Verfassungsbestimmung „vor der Pubertät“ muss im Gesetz in Zahlen ausgedrückt werden. Der Bundesrat und die Mehrheit der Rechtskommission wollten eine Altersgrenze bei 12 Jahren und setzten sich mit 102 zu 82 Stimmen durch. Namentlich die SVP und ein Teil der CVP hätte eine höhere Limite gewünscht.

Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, gemäss Fachliteratur beginne die Pubertät bei Mädchen im Alter von 9 Jahren und bei Knaben ab etwa 11 Jahren. Der Bundesrat habe darum zunächst 10 Jahre festschreiben wollen, habe die Limite dann aber nach der Vernehmlassung bei 12 Jahren gesetzt.

Die Befürworter der höheren Altersgrenzen argumentierten, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen mehr Zeit erhalten könnten, um an ihnen begangenen sexuelle Straftaten anzuzeigen. Dies sei mit der höheren Alterslimite gewährleistet.

Liste von Straftaten erweitert

Präzisiert werden muss im Strafrecht auch, welche Straftaten unverjährbar sein sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Unverjährbarkeit lediglich auf sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung von Kindern ausgeweitet werden soll. Mit diesem Antrag unterlag er jedoch.

Denn der Rat folgte mit 144 zu 43 Stimmen der Mehrheit seiner Rechtskommission. Gegen den Willen des Bundesrates setzte er auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnützung einer Notlage auf die Liste der unverjährbaren Delikte.

Die SVP hätte zudem Menschenhandel auf diese Liste setzen wollen. Ihren Minderheitsantrag lehnte der Rat aber mit 128 zu 57 Stimmen ab. Weiter hätte die SVP gewünscht, dass auch von ab 16-jährigen Minderjährigen begangene Taten unverjährbar sein können. Diesen Antrag lehnte die grosse Kammer mit 126 gegen 58 Stimmen ab.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die neuen Gesetzesbestimmungen mit 176 Stimmen und ohne Gegenstimme gut. Neun Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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