Der Tod eines vierjährigen Mädchens, das Ende 2008 nach einer Notfallbehandlung im Kantonsspital Aarau (KSA) zu Hause verstarb, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Aargau stellte eine Strafuntersuchung gegen die Ärzte ein.
Die Einstellung des Verfahrens sei rechtskräftig, sagte Elisabeth Strebel, Leiterin Medienstelle der Staatsanwaltschaft Aargau, am Mittwoch auf Anfrage. Die Angehörigenfamilie habe den Entscheid akzeptiert. Strebel bestätigte eine entsprechende Meldung des Solothurner Lokalsenders Radio 32.
Der Fall des vierjährigen Mädchens hatte grosses Aufsehen erregt. Die in Olten SO wohnhaften Eltern hatten mit dem Mädchen am Samstag, 27. Dezember 2008, die Notfallstation des Kinderspitals im KSA aufgesucht. Das Kind hatte Fieber und litt an Erkältungsymptomen.
Auf der Notfallstation war dem Mädchen ein fiebersenkendes Mittel verabreicht worden. Danach entliess der Arzt es nach Hause. Die Eltern meldeten sich zwei Stunden später noch einmal telefonisch. 13 Stunden später war das Kind tot.
Das Mädchen war an Blutvergiftung gestorben, wie Abklärungen des Instituts für Rechtsmedizin in Bern ergaben. Die durch eine Lungenentzündung hervorgerufene bakterielle Blutvergiftung führte zu einem todesursächlichen Kreislaufkollaps.