In der juristischen Aufarbeitung der Affäre Hildebrand wird ein weiteres Kapitel geschlossen: Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den früheren Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand eingestellt.
Christoph Blocher hatte Hildebrand wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht und Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt. Blocher hatte die Anzeige damit begründet, dass Hildebrand den Medien verraten habe, welche Rolle er – Blocher – in der «Affäre Hildebrand» gespielt habe.
Anfang 2012 berichteten «NZZ am Sonntag» und «SonntagsZeitung», dass Blocher der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey Informationen über private Bankgeschäfte von Hildebrands Ehefrau zugespielt habe.
Dass Hildebrand die Quelle dieser Informationen gewesen war, liess sich laut der Bundesanwaltschaft nun aber nicht bestätigen. Eine Sprecherin bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag», gemäss dem die Strafuntersuchung gegen den Ex-Nationalbankchef eingestellt wurde.
Laut der Einstellungsverfügung, die auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, konnte die Bundesanwaltschaft nicht mehr eruieren, wer die Medien mit Informationen über Blochers Rolle versorgt hatte.