Gegen den grünliberalen Parteipräsidenten und Dübendorfer Finanzvorstand Martin Bäumle hat die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet. Bäumle bestätigte am Sonntag einen Bericht der „SonntagsZeitung“.
Nationalrat Bäumle wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem Hochhausprojekt in Dübendorf ZH das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Er hatte kurz vor der kommunalen Abstimmung über das Projekt im November 2011 dafür gesorgt, dass Informationen über Betreibungen des Grundstückeigners an die Medien gelangten. Das Projekt wurde in der Folge abgelehnt.
«Kollegialitätsprinzip geritzt»
Der Stadtrat hatte Bäumle wegen seines Vorgehens gerügt. Bäumle selbst räumte darauf in mehreren Interviews ein, das «Kollegialitätsprinzip geritzt» zu haben. Einen Rücktritt, wie er von der SVP gefordert wurde, lehnte er jedoch ab. «Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich keine Straftat begangen habe», sagte Bäumle auch am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Der Präsident der SVP Dübendorf, Kantonsrat Orlando Wyss, hatte die Strafanzeige gegen Bäumle im Mai bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft eingereicht. Seiner Meinung nach hat Bäumle gegen die Schweigepflicht verstossen. Zudem habe der Finanzvorstand dem Grundstückeigner durch sein Verhalten «grossen Schaden zugefügt».