Strafuntersuchung gegen SVP-Fraktionspräsidenten wird eingestellt

Die Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung gegen den Präsidenten der SVP-Fraktion im Aargauer Grossen Rat, Andreas Glarner, wird wohl eingestellt. Glarner war als einziger Beschuldigter von der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft befragt worden.

Die Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung gegen den Präsidenten der SVP-Fraktion im Aargauer Grossen Rat, Andreas Glarner, wird wohl eingestellt. Glarner war als einziger Beschuldigter von der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft befragt worden.

Glarner sei mitgeteilt worden, dass die Strafuntersuchung voraussichtlich eingestellt werde, sagte Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, am Dienstag auf Anfrage. Sie bestätigte einen Bericht des Regionaljournals Aargau/Solothurn von Radio SRF.

Zur Strafuntersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen führte die Tatsache, dass Glarner aus einem vertraulichen Revisionsbericht der kantonalen Finanzkontrolle zitiert hatte.

Demnach soll das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) von Susanne Hochuli (Grüne) im vergangenen Jahr «insgesamt eine Globalbudgetüberschreitung in der Höhe von rund 21,1 Millionen Franken» ausgewiesen haben.

Zudem wäre für die noch bestehenden Bauschulden von Pflegeheimen «eine Amortisation im Umfang von 1,7 Millionen Franken notwendig gewesen».

Die «Aargauer Zeitung» hatte Ende Mai über Glarners Kritik am DGS und an Regierungsrätin Hochuli berichtet sowie aus dem vertraulichen Revisionsbericht zitiert. Glarner bestätigte, dass er den Bericht der Zeitung zugestellt hatte.

Das Departement hatte nach eigenen Angaben der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zur Kenntnis gebracht, mit der Bitte um Prüfung und Ergreifung der erforderlichen Massnahmen.

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