Gegen den Zürcher Justizdirektor Martin Graf (Grüne) läuft eine Strafuntersuchung. Ein Grundeigentümer aus Illnau-Efretikon hatte ihn wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Die Untersuchung führt ein ausserkantonaler Staatsanwalt.
Wie der Stadtrat von Illnau-Effretikon am Freitag mitteilte, geht es um ein Gesuch, das der private Grundeigentümer vor zwei Jahren eingereicht hatte. Graf war damals noch Stadtpräsident von Illnau-Effretikon.
Im Herbst 2010 habe der Stadtrat beschlossen, eine gemeinsame Gebietsentwicklung erst an die Hand zu nehmen, wenn ein privater Grundeigentümer „seine Ausstände bei der Stadt aus einem andern Verwaltungsbereich“ beglichen habe, heisst es in der Mitteilung.
Dieser Entscheid sei dem Anwalt des Grundeigentümers mitgeteilt worden. Daraufhin habe die Privatperson gegen Martin Graf und Stadtschreiber Kurt Eichenberger eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.
Ausserordentlicher Staatsanwalt ernannt
Für Strafuntersuchungen gegen Amtspersonen ist laut Stadtrat eine spezielle Ermächtigung erforderlich. Diese sei Ende März vom Zürcher Obergericht erteilt worden.
Um die Unabhängigkeit der Verfahrensleitung zu garantieren, hat der Regierungsrat für die Strafuntersuchung einen ausserordentlichen, ausserkantonalen Staatsanwalt ernannt. Das Mandat übernehmen werde der Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn, Felix Bänziger, teilte die Regierung mit.
Laut Regierungsrat hat Graf das Regierungsgremium über die Angelegenheit informiert. Nach Ansicht des Regierungsrates sei der Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern in seiner Amtsführung nicht eingeschränkt, heisst es in der Mitteilung.
Der Stadtrat von Illnau-Effretikon ist sich nach wie vor keiner Schuld bewusst, wie er betont. Er betrachte es als seine Aufgabe, mit der Verwaltung auch beim Inkasso von Ausständen zusammenzuarbeiten.