Strafverfahren gegen Hausbewohner nach Explosion in Pratteln

Die Explosion in einem Wohnhaus in Pratteln vom 14. April mit acht Verletzten geht nicht auf einen Defekt an den Gasinstallationen zurück. Die Staatsanwaltschaft Baselland hält indes einen gescheiterten Suizidversuch für möglich. Sie hat ein Strafverfahren gegen einen Hausbewohner eröffnet.

Trümmer nach der Explosion vom 14. April in Pratteln: Gegen einen Hausbewohner wurde ein Strafverfahren eröffnet (Archiv) (Bild: sda)

Die Explosion in einem Wohnhaus in Pratteln vom 14. April mit acht Verletzten geht nicht auf einen Defekt an den Gasinstallationen zurück. Die Staatsanwaltschaft Baselland hält indes einen gescheiterten Suizidversuch für möglich. Sie hat ein Strafverfahren gegen einen Hausbewohner eröffnet.

Gemäss einem Expertengutachten waren die Gaszuleitungen zum Haus dicht, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Der Gasherd in der Unglückswohnung und dessen Zündsicherung hätten einwandfrei funktioniert. Ein technischer Defekt als Unglücksursache könne somit ausgeschlossen werden.

Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass eine bewusste Manipulation am Gasherd zur Explosion geführt hat. Als mögliches Motiv komme ein gescheiterter Suizidversuch in Frage. Sie hat gegen einen Hausbewohner ein Strafverfahren eröffnet. Geprüft werden soll, ob die Explosion fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Bei der Explosion am 14. April waren zwei Stockwerke am Kopfende eines vierstöckigen Wohnblocks in sich zusammengestürzt. Die meisten der acht verletzten Personen waren von Rettungskräften aus den Trümmern geborgen worden.

Schon am Unglückstag war von einer möglichen Gasexplosion als Ursache die Rede gewesen. Die Staatsanwaltschaft gab in der Folge das Gutachten zur Überprüfung der technischen Installationen in Auftrag.

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