Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen ein Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrates der Schweiz (IZRS) eröffnet. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Reise in umkämpfte Gebiete in Syrien in einem Video propagandistisch dargestellt haben.
Der Mann habe sich dabei nicht explizit von den Al-Kaida-Aktivitäten in Syrien distanziert, teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Samstag mit. Insbesondere werde ihm vorgeworfen, ein Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah («Armee der Eroberung») interviewt zu haben. Zu dieser gehört laut BA auch der syrische Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front.
Beim Beschuldigten handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, wie die BA weiter schreibt. Das Strafverfahren gegen ihn läuft wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen. Auch gegen unbekannt wurde ein Verfahren eröffnet.
Das Strafverfahren gegen das IZRS-Vorstandsmitglied wurde bereits vor zehn Tagen eröffnet, wie die BA nun mitteilte. Die Eröffnung des Strafverfahrens dokumentiere «die konsequente Strafverfolgung» aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen.
Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft 46 Strafverfahren hängig im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen, wie die BA schreibt.