Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen eine Lehrerin der Rudolf Steiner Schule in Schafisheim AG eingestellt. Der Vorwurf der vorsätzlichen Tätlichkeit bestätigte sich laut Staatsanwaltschaft nicht. Eltern hatten gegen die Lehrerin Vorwürfe erhoben.
Die Lehrerin habe nach eigenen Angaben den Schüler an den Schultern aufgerichtet, damit dieser nicht mehr beim Nachbarn habe abzeichnen können. Das sagte Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, am Freitag im Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF.
Um wegen Tätlichkeit bestraft zu werden, sei jedoch ein Vorsatz notwendig. Die Lehrerin habe den Schüler keinesfalls tätlich angehen wollen.
Die Einstellung des Strafverfahrens ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern können die Verfügung bei der Beschwerdekammer des Obergerichtes überprüfen lassen.
Schule musste Hausaufgaben machen
Mehrere Eltern hatten die Rudolf Steiner Schule im vergangenen Jahr mit Kritik eingedeckt. Nach einer Prüfung durch den Kanton musste die Schule die Beurteilungspraxis von Schülern überarbeiten und den rechtlichen Vorgaben anpassen. Sie musste zudem ein internes Qualitätsmanagement entwickeln.
Die seit drei Jahrzehnten bestehende Rudolf Steiner Schule ist mit rund 250 Kindern und Jugendlichen die grösste Privatschule im Aargau. Der Kanton bezahlt nichts an die Schule, die keine Noten kennt. Die Eltern müssen den Unterricht selbst finanzieren.