Das Überwachungsvideo, das einen Beamten der Luzerner Polizei beim Prügeln zeigt, hat weitere Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Luzern hat gegen den Polizeikommandanten Beat Hensler ein Strafverfahren eröffnet. Es besteht der Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung.
Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, bestätigte eine Meldung der SRF-Sendung «Rundschau» vom Mittwochabend.
Hintergrund des Strafverfahrens ist die Veröffentlichung eines Videos einer Überwachungskamera. Darin ist ein Elitepolizist der Luzerner Polizei zu sehen, der einen am Boden liegenden Einbrecher mehrfach mit Fusstritten gegen den Kopf traktiert.
Video ohne Einwilligung gezeigt
Der Polizeikommandant Beat Hensler zeigte das Überwachungsvideo drei Wochen nach dem Übergriff den Mitgliedern der Sondereinheit Luchs. Hensler tat dies ohne die Einwilligung der zuständigen Staatsanwältin. Das Video ist Teil einer Strafuntersuchung gegen den prügelnden Polizisten.
Die Staatsanwaltschaft leitete laut Kopp unmittelbar nach der Veröffentlichung des Videos gegen Unbekannt eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Danach erstattete der Anwalt des betroffenen Polizisten beim Regierungsrat konkret Anzeige gegen Beat Hensler.
Die Regierung leitete die Anzeige einen Monat später an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese beauftragte gemäss Kopp gleichentags eine ausserkantonale Staatsanwältin.
Polizeikommandant Hensler kommentierte das Video im August als Einzelfall, der sich nicht wiederholen dürfe. Bei diesem Gewaltübergriff handle es sich um einen jener Vorfälle, welcher der Berner Alt-Oberrichter Jürg Sollberger im Auftrag von Justizdirektorin Yvonne Schärli gegenwärtig untersuche.