Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat gegen Nationalrat Christoph Blocher ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand eingeleitet. Am Dienstag erfolgten bei Blocher zu Hause und an seinem Firmensitz Hausdurchsuchungen.
Das Strafverfahren wurde wegen Verdachts auf „Widerhandlung gegen das Bankengesetz“ eröffnet, wie es in einer Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft heisst. Sie bestätigte damit Recherchen von „10 vor 10“.
Seit dem 5. beziehungsweise 13. Januar führt die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin sowie gegen einen Thurgauer Anwalt und einen Zürcher Kantonsrat. Mitte Januar war Blocher bereits als Auskunftsperson befragt worden.
„Gestützt auf die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung“ hat die Staatsanwaltschaft nun gegen Blocher selbst ein Strafverfahren eröffnet. Es geht um die Weitergabe von vertraulichen Bankdaten des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand durch den IT-Mitarbeiter.
Es werde abgeklärt, ob sich Blocher dabei strafrechtlich relevant beteiligt habe. Wie üblich gilt die Unschuldsvermutung, solange kein Schuldspruch vorliegt. Weitergehende Auskünfte gab es am Dienstag nicht.
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Verletzung des Bankgeheimnisses ist ein Offizialdelikt. Das heisst, die Behörden haben einem Verdacht von Amtes wegen nachzugehen. Das Gesetz sieht für vorsätzliche Verletzung des Bankgeheimnisses und Verleitung dazu Sanktionen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen zu maximal 3000 Franken vor, wie eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage sagte.
Im nun eingeleiteten Strafverfahren werden möglichst umfassend be- und entlastende Elemente zusammengetragen. Geklärt werden muss, ob sich Christoph Blocher tatsächlich der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gemacht hat. Je nach Ausgang dieser Abklärungen erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage oder stellt das Verfahren ein.
Ende Frühjahrssession abgewartet
Eröffnet wurde das Strafverfahren am Montag. Man habe das Ende der Frühjahrssession des eidg. Parlaments abgewartet, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft. Dies ist nötig, wenn Parlamentarier von einem Verfahren betroffen sind. Sie haben nämlich eine so genannte „Sessionsteilnahmegarantie“.
Blocher hatte im Dezember die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über auffällige Finanzgeschäfte von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand informiert. In der Folge erklärte Hildebrand am 9. Januar seinen sofortigen Rücktritt. Abklärungen ergaben, dass es sich um heikle Geschäfte handelte, die allerdings weder illegal waren, noch gegen die Regeln der Nationalbank verstiessen.