Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat einen Antrag von Silvio Berlusconi abgelehnt. Italiens rechtskräftig verurteilter Ex-Premier hatte eine Aussetzung des mit dem Urteil wegen Steuerbetrugs verbundenen Ämterverbots gefordert.
Berlusconi kann wegen des Verbots nicht bei den EU-Wahlen am 25. Mai kandidieren. Der Antrag war von Berlusconis Anwältin, der spanischen Ex-Aussenministerin Ana Palacio, gemeinsam mit Unterschriften von 10’000 Anhängern der Forza Italia eingereicht worden.
„Es ist äusserst überraschend, dass unser Antrag 24 Stunden nach seiner Einreichung abgelehnt wurde, ohne dass der zuständige Richter ihn überhaupt überprüft hat“, kritisierte Palacio laut Medienangaben.
Es sei auch verblüffend, dass die Nachricht der Ablehnung des Antrags der Presse weitergegeben worden sei. Berlusconis Anhänger hätten das Recht, für ihren Vorsitzenden zu wählen, lautet die Forderung Palacios.
Berlusconi hatte bereits im Herbst beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Beschwerde gegen das Anti-Korruptions-Gesetz eingereicht. Wegen dieses Gesetzes hatte Berlusconi in Folge seiner Verurteilung im November seinen Sitz im italienischen Senat verloren.
Ab Donnerstag überprüft ein Mailänder Gericht Berlusconis Antrag auf Sozialdienst als alternative Massnahmen zum Hausarrest. Der 77-Jährige war im vergangenen August wegen Steuerbetrugs zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Diese wurde jedoch wegen einer Amnestieregelung automatisch auf ein Jahr verkürzt. Wegen seines Alters muss er diese Strafe nicht im Gefängnis verbüssen.
Die Mailänder Justiz muss auch entscheiden, in welcher Einrichtung er seinen Sozialdienst verrichten soll. Gerüchten zufolge könnte Berlusconi die gemeinnützige Arbeit in einem Altersheim bei Mailand ableisten.