Kantone und Gemeinden verlangen für Leistungen wie die Abfallent- oder Wasserversorgung im Durchschnitt nicht mehr Gebühren als tatsächlich Kosten anfallen. Gebühren über den tatsächlichen Kosten erheben dagegen viele Strassenverkehrsämter.
Diese Schlüsse lassen sich aus dem erstmals veröffentlichten Index zu den Kausalabgaben ziehen. Von Kausalabgaben wird gesprochen, wenn die Gebühr oder Abgabe von der effektiv bezogenen öffentlichen Dienstleistung abhängt und damit von Einwohner zu Einwohner unterschiedlich ausfällt.
Gemäss dem Gebührenindikator wurden im Jahr 2009 in den Kantonen und Gemeinden im Durchschnitt durch solche Gebühren bloss 80 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten gedeckt, wie aus einem Communiqué der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom Freitag hervorgeht.
Teures Aargauer Strassenverkehrsamt
Mehr als 100 Prozent der Kosten decken die Gebühren im Schnitt bei den Strassenverkehrsämtern. Der Teilindex zu den Strassenverkehrsämtern erreichte 2009 einen Wert von 113 Prozent. Diese erhoben damit im Schnitt mehr Gebühren als tatsächlich Kosten anfielen.
Dies gilt besonders in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt und Wallis. Im Aargau lag der Index bei 162 Prozent und in den anderen drei Kantonen deutlich über 140 Prozent. In Zürich und Bern liegt der Index bei über 130 respektive 120 Prozent. Unter 100 Prozent liegen die Werte derweil in den Kantonen NW, OW, SH, UR, TG, ZG.
Deutlich unter den effektiven Kosten lagen die Gebühren in den Bereichen Wasser/Abwasser (77 Prozent), Abfallentsorgung (70 Prozent) und allgemeines Rechtswesen (76 Prozent). In letztere Kategorie fallen so unterschiedliche Bereiche wie das Betreibungswesen, die Einwohnerkontrolle, das Grundbuchamt, das Konkursamt oder das Zivilstandsamt.