Mit Warnstreiks im öffentlichen Dienst hat am Dienstag die Gewerkschaft Verdi in Deutschland erhebliche Beeinträchtigungen des Flugverkehrs ausgelöst. Allein am Flughafen in Frankfurt fielen knapp 450 Flüge aus, wie ein Sprecher der Betreibergesellschaft Fraport sagte.
Das entspricht etwa einem Drittel der üblichen rund 1300 Starts und Landungen pro Tag. In München mussten 95 Verbindungen gestrichen werden, in Düsseldorf 25.
In Frankfurt legte von 5 Uhr bis am frühen Nachmittag ein Teil der Beschäftigten der Bodenabfertigung die Arbeit nieder. Nach dem Ende der Streiks sei der Betrieb langsam wieder angelaufen, sagte der Fraport-Sprecher. Endgültig normalisieren dürfte sich der Flugverkehr aber erst am Mittwoch wieder.
Auch Verbindungen in die Schweiz waren vom Streik betroffen. Am Flughafen Zürich fielen insgesamt 22 Flüge aus, davon 14 von und nach Frankfurt, 6 von und nach Berlin und 2 von und nach Köln/Bonn, wie Flughafensprecherin Sonja Zöchling auf Anfrage sagte. Am Flughafen Genf fielen laut einer Sprecherin am Dienstag zehn Flüge von und nach Frankfurt aus, am Flughafen Basel-Mülhausen waren es vier.
Druck erhöht
Mit den Streiks will die Gewerkschaft Verdi einen Tag vor der dritten Verhandlungsrunde den Druck auf die Arbeitgeber nochmals erhöhen. Zu Arbeitsniederlegungen kam es am Dienstag zudem im Nahverkehr, bei der Abfallentsorgung und in anderen öffentlichen Einrichtungen in Hamburg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Insgesamt beteiligten sich laut Verdi 215’000 Beschäftigte an der neuerlichen Warnstreikwelle diese Woche. Bei der ersten Welle Anfang März hatten demnach 130’000 Beschäftigte an den Protesten teilgenommen.
Am Mittwoch und Donnerstag findet die dritte Runde der Lohnverhandlungen im öffentlichen Dienst statt. Verdi fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen 6,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber einen Zuschlag von 200 Euro monatlich. Die öffentlichen Arbeitgeber bieten 3,3 Prozent mehr Geld über zwei Jahre.
Sollte bis Freitag kein Kompromiss erzielt werden, können die Arbeitgeber noch die Schlichtung anrufen. Während die Schlichtungskommission tagt, gilt nach dem Streikrecht „Friedenspflicht“. Die Gewerkschaften haben ihrerseits die Anrufung der Schlichtung ausgeschlossen.