Im Logostreit zwischen dem Zürcher Lokalsender Radio 1 und Radio SRF 1 hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die Widerspruchsklage von Radio 1-Gründer Roger Schawinski abgewiesen. Schawinski überlegt nun, ob er den Entscheid weiterziehen wird.
Seit März 2008 ist Roger Schawinskis Radio 1 auf Sendung und als Marke geschützt. Nachdem das Schweizer Radio und Fernsehen neue Namen und Logos kreiert hatte, beklagte der Zürcher Medienpionier die Ähnlichkeit des Signets von SRF 1 mit dem seines Radios. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr.
Schawinski reichte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in Bern Widerspruchsklage ein. Die Klage wurde nun abgewiesen, Radio SRF 1 muss weder Namen noch Signet ändern.
In dem Urteil der Behörde heisst es unter anderem, es sei sehr unwahrscheinlich, dass Schawinskis Regionalsender jemals landesweit Bekanntheit erlange. Somit sei eine Ähnlichkeit mit Radio SRF 1 auch kein Problem.
Er sei sehr verblüfft über die Argumentation, bestätigte Schawinski am Montag eine Meldung der «SonntagsZeitung» gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Sei eine Marke eingetragen, dann müsse sie auch Schutz geniessen. Schliesslich habe er viel Geld dafür bezahlt.
Das Urteil sei insbesondere auch deswegen absurd, weil der Bund mit seiner Gesetzgebung ja gerade verhindert habe, dass sich Radiosender wie der seine national verbreiten können. Ob er das Urteil weiterzieht, weiss Schawinski noch nicht. Dafür habe er bis Ende Monat Zeit, sagte er gegenüber der sda.