In Basel-Stadt wird am 22. September über die Zukunft des Mieterschutzes abgestimmt: Eine Initiative will ihn verstärken, der Gegenvorschlag mit einem Wohnbaufördergesetz würde stattdessen gemeinnützigen Wohnungsbau fördern, aber auch den Abbruch von Liegenschaften erleichtern.
Das Gesetz über die Wohnraumförderung (WRFG) steht als direkter Gegenvorschlag der Verfassungsinitiative «Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!» des Mieterverbandes (MV) gegenüber. Die Initiative verlangt «genügend bezahlbare Mietwohnungen für den Mittelstand» und «genügend preisgünstige» Wohnungen für Schlechtergestellte.
Für den Mittelstand setzt der MV dabei auf Wohnbauförderung für Genossenschaften, auf Wohnraum-Erhaltung auch gegen Zweckentfremdungen sowie auf Förderung bezahlbarer Energieeffizienzsanierungen statt Luxusumbauten. Für Arme soll es daneben genug kommunale und kantonale Sozialwohnungen geben.
Trotz nur 0,3 Prozent Leerwohnungsquote im Stadtkanton stellt sich nur die Linke hinter das Volksbegehren. Die SP zieht indes bei der Stichfrage den Gegenvorschlag vor: Dieser verheisst schneller Verbesserungen als die Initiative, die nach einem Ja erst noch in Gesetzesparagraphen zu giessen wäre.
Abbruch bei gleicher Neubaufläche frei
Bürgerlichen gefällt derweil just ein Punkt, den das Grüne Bündnis ablehnt und die SP als zu schluckende Kröte betrachtet: Das heutige Gesetz für Abbruch und Zweckentfremdung soll aufgehoben und die darin enthaltene Abbruchbewilligungspflicht abgeschwächt ins neue WRFG überführt werden. Das heisst: Bei mindestens gleicher Neubauwohnfläche würde jeder Abbruch bewilligt.
Allerdings ist den Sozialdemokraten der Gegenvorschlag allein offenbar nicht geheuer: Im April haben sie eine eigene Initiative für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum eingereicht. Auch diese will insbesondere Genossenschaften fördern; Kernpunkt ist eine 50-Millionen-Franken-Stiftung.
Eine Gesetzesinitiative, die der Mieterverband gleichzeitig mit der Verfassungsinitiative lanciert hatte, verlangt überdies Gratis-Mietgerichte und -Verfahren. Sie will verhindern, dass Mietende wegen hoher Gerichtskosten nicht für ihre Rechte kämpfen können und kommt gleichzeitig mit dem Verfassungsbegehren an die Urne. Das gespaltene Parlament gab keine Empfehlung ab; die Regierung ist dagegen.
Virtuelle Debatte um Park über Bahnhofs-Gleisen
Für mehr Schlagzeilen als die Weichenstellung im Mieterschutz sorgt die unformulierte «CentralParkBasel»-Initiative. Sie will eine begrünte Überdeckung des Gleisfelds westlich der Passerelle beim Bahnhof SBB samt Randbebauung. Damit soll das enge Gundeldingerquartier eine grüne Erholungsflächen erhalten und besser mit dem Stadtzentrum verbunden werden.
Der Basler Souverän kann jedoch der SBB auf deren Betriebsgelände nichts vorschreiben, weil dieses Bundesrecht untersteht. Und die SBB lehnt einen solchen Stelzendeckel klar ab, weil so künftige Änderungen der Gleisführung behindert würden und der Bahnhof für Reisende dunkel und unattraktiv gemacht werde. Ausserdem kollidiere es mit konkreten Bauvorhaben und Gegebenheiten.
Bei einem Ja am 22. September müsste der Grosse Rat die CentralPark-Initiative ausformulieren lassen – durch eine eigene Kommission oder durch die Kantonsverwaltung. Er könnte auch einen Gegenvorschlag dazu beschliessen. In etwa anderthalb Jahren würde erneut abgestimmt, aber wohl mit unveränderter Ausgangslage und Realisierungsaussichten.
Die Regierung schätzt die «CentralPark»-Gesamtkosten auf 250 bis 400 Millionen Franken. Sie stellt in Aussicht, bei einem Nein die Anliegen anders zu erfüllen. Der Grosse Rat lehnte die Initiative klar ab.
Doch die Parkdeckel-Vision spaltet die Parteien: Parolen wurden teils knapp oder gar nicht gefasst. Dagegen ist etwa die SVP, dafür die CVP, und die SP hat Stimmfreigaben beschlossen. Und im Abstimmungskampf sind fast nur noch Befürworter zu vernehmen.