Eine jenische Familie, die ihren Standplatz in Rüttenen SO nach über 30 Jahren räumen muss, will sich gegen den Entscheid des Richteramtes Solothurn-Lebern wehren. Die Bürgergemeinde Solothurn hatte die Räumung ihres Grundstückes gerichtlich durchgesetzt.
Die Familie hätte den Platz auf dem Steinbruchareal bis am Montag räumen müssen. Das ist jedoch nicht geschehen, wie Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse, auf Anfrage sagte.
Die Familie habe fristgerecht die Begründung des Urteils verlangt und werde danach Einspruch gegen das Urteil erheben, heisst es in einer Medienmitteilung der Radgenossenschaft, der Dachorganisation des fahrenden Volkes in der Schweiz. Die Begründung sei noch nicht zugestellt.
Die Landeigentümerin, die Bürgergemeinde Solothurn, wollte die neue Entwicklung auf Anfrage nicht kommentieren. Wenn das Land bis zum 15. Januar nicht geräumt ist, so ist das Oberamt am Zug. Eine Zwangsräumung mit Unterstützung der Polizei wäre dann möglich.
Der Rechtsstreit dauert seit zehn Jahren. Man habe mit der Familie 2013 einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, wonach sie 2014 wegziehe. Das hatte Bürgergemeindepräsident Sergio Wyniger im Dezember bei Bekanntwerden des Räumungsfrist gesagt. Der angebotene neue Standplatz habe der Familie jedoch nicht gepasst.
Die Familie sei weiterhin auf dem Streinbruchareal geblieben. Deshalb habe man sich vom Gericht bestätigen lassen, dass die Wegweisung rechtens sei. Das Areal sei für den Bau des geplanten Forstwerkhofes vorgesehen.