Vor dem Bezirksgericht in Jerusalem hat es eine erste Anhörung im Streit um «Schindlers Liste» gegeben. Dabei geht es um Dokumente mit Namen jüdischer KZ-Häftlinge, die durch die Hilfe des deutschen Industriellen Oskar Schindler vor dem Tod bewahrt wurden.
Die Erbin von Schindlers Frau, Erika Rosenberg, fordert am Mittwoch eine Herausgabe der Liste, die sich derzeit im Holocaust-Museum Yad Vashem in Jerusalem befindet.
Dem Protokoll der vorläufigen Anhörung zufolge bedauerte die Vertretung von Erika Rosenberg, dass Bemühungen zu einem Kompromiss mit Yad Vashem bislang nicht erfolgreich gewesen seien. Sie sei weiterhin an einer aussergerichtlichen Einigung interessiert.
Von Yad Vashems Seite hiess es, man wolle nicht mit Dingen und Dokumenten handeln, die mit dem Holocaust zu tun haben. Alles andere sei ein «unfairer Missbrauch».
Das Gericht wies beide Parteien an, bis zum 15. Juni eine Liste von Streitpunkten zu erstellen. Auch jene Punkte, über die Einigkeit herrscht, sollten dem Gericht benannt werden. Der Richter riet Rosenberg und Yad Vashem, den Kompromiss noch einmal mit einem neuen Vermittler zu suchen. Eine weitere Vorverhandlung wurde für den 8. Juli angesetzt.
Weltberühmt durch Spielbergs Film
Oskar Schindler hatte während des Zweiten Weltkriegs mehr als 1200 jüdischen KZ-Insassen das Leben gerettet, indem er sie als Arbeiter in seinem Betrieb anforderte.
Schindlers Buchhalter hatte eine erste Fassung der Liste 1944 angefertigt. Die auf ihr erfassten jüdischen Arbeiter wurden von dem Fabrikanten für die kriegswichtige Produktion angefordert und überlebten so die Nazi-Herrschaft. Weltberühmt wurde Schindlers Liste durch den gleichnamigen Film des Regisseurs Steven Spielberg 1994.
Die maschinengeschriebenen Listen mit den Namen der Arbeiter wurden in den 90er Jahren in einem Koffer auf einem Dachboden in Hildesheim entdeckt. Anschliessend wurden die Dokumente nach Israel in die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem gebracht. Erika Rosenberg, Nachlassverwalterin und Erbin von Schindlers Frau Emilie, sieht darin einen Verstoss gegen die Eigentumsrechte.