Streit um Verjährung im Fall «Schwaninger» geht weiter

Die Zürcher Klatsch-Reporterin Hildegard Schwaninger hat einen Winterthurer Unternehmer in einem Artikel als «gescheiterten Hochstapler» bezeichnet. Am Dienstag ist ein Verjährungsantrag der Journalistin vom Zürcher Bezirksgericht abgelehnt worden.

Prozess gegen Hildegard Schwaninger unterbrochen (Archiv) (Bild: sda)

Die Zürcher Klatsch-Reporterin Hildegard Schwaninger hat einen Winterthurer Unternehmer in einem Artikel als «gescheiterten Hochstapler» bezeichnet. Am Dienstag ist ein Verjährungsantrag der Journalistin vom Zürcher Bezirksgericht abgelehnt worden.

Der Fall «Schwaninger» geht auf den August 2008 zurück. Damals veröffentlichte die Beschuldigte im «Tages-Anzeiger» einen Artikel über einen heute 66-jährigen Unternehmer aus Winterthur. Darin bezeichnete sie ihn als Hochstapler, der nicht einmal mehr in die Schweiz einreisen dürfe.

Zudem brachte Schwaninger den Mann mit dem Rotlicht-Milieu in Verbindung. Der Unternehmer reichte darauf eine Ehrverletzungsklage ein. Es folgte ein jahrelanges juristisches Hickhack.

Streitpunkt Verjährung

Das Bezirksgericht Zürich kam im August 2012 – nur wenige Tag vor der Verjährung – zu einem Schuldspruch wegen übler Nachrede und verurteilte die Kolumnistin zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken (30 Tagessätze zu 100 Franken). Zudem sollte sie der Gegenseite eine Entschädigung von 7500 Franken sowie die Gerichtsgebühr von 3000 Franken bezahlen.

Die Verteidigung ging in die Berufung, worauf das Obergericht aufgrund eines Formfehlers den ersten Prozess als nichtig einstufte. Der Fall ging an das Bezirksgericht zurück.

Zweite Runde vor erster Instanz

Am Dienstag fand somit die zweite Verhandlung vor der ersten Instanz statt, erneut in Abwesenheit der 1949 geborenen Schwaninger. Ihr Verteidiger verlangte die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.

Der Rechtsanwalt machte geltend, dass laut Obergericht eine gültige Hauptverhandlung im Sommer 2012 gar nicht stattgefunden habe. Deshalb sei der Fall verjährt.

Dem widersprachen die Bezirksrichter und führten aus, dass die Oberrichter bei der Rückweisung keine Vorgaben festgelegt hatten. Das Bezirksgericht sah den Fall deshalb als noch nicht verjährt an.

Das Gericht unterbrach die Hauptverhandlung, um der überraschten Verteidigung Gelegenheit zu geben, ein neues Plädoyer zu schreiben. Der Prozess wird voraussichtlich im nächsten Frühjahr fortgesetzt.

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