Über strengere Unvereinbarkeitsregeln für Richter am Baselbieter Kantonsgericht muss das Stimmvolk entscheiden. Der Landrat hat die entsprechenden Vorlage mit 44 Ja- zu 39 Nein-Stimmen knapp angenommen. Das für Gesetzesänderungen ohne Urnengang nötige Vier-Fünftel-Mehr wurde so nicht erreicht.
Im Kantonsparlament wurde die vorgeschlagene Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes von SVP, CVP/BDP, Grünen/EVP und der Hälfte der Fraktion der Grünen-Unabhängigen und GLP unterstützt. Geschlossen dagegen waren FDP und SP – letztere war bei der ersten Lesung vor zwei Wochen noch uneinig gewesen.
«Die Vorlage signalisiert, dass es heute keine unabhängige Justiz gibt», sagte eine SP-Sprecherin. Dies sei ein falsches Zeichen.
Andernorts strenger
Die Argumente der Gegner und Befürworter blieben unverändert: Während dem die Gegner keinen Handlungsbedarf sahen, da die derzeitigen Ausstandsregeln bestens funktionieren würden, merkten die Befürworter an, dass es sehr wohl Probleme gebe. Es sei schwer, ausgewogen zu urteilen, wenn man zuvor einen Parteistandpunkt vertreten hatte.
In vielen Kantonen gebe es die strengeren Regeln zudem schon, hielten Befürworter fest. Nicht umsonst sei auch das Kantonsgericht selber für die vorgeschlagene Änderung.
Sechs Gerichtsmitarbeiter betroffen
Die Vorlage will es Kantonsrichterinnen und -richtern künftig untersagen, im gleichen Rechtsgebiet, in dem sie urteilen, vor Vorinstanzen oder Verwaltungsbehörden als Parteivertreter aufzutreten. Gefordert hatte dies eine parlamentarische Initiative seitens der SVP.
Heute dürfen Kantonsrichter lediglich vor dem Kantonsgericht selber nicht als Anwälte auftreten. Von den derzeit 20 Gerichtsmitgliedern wären sechs von den neuen Regeln betroffen.