Studie zieht positive Bilanz zum Stammzellenforschungsgesetz

Das Stammzellenforschungsgesetz hat sich in den ersten fünf Jahren seit Inkrafttreten bewährt. Zu diesem Schluss kommt eine im Auftrag des Bundesrats durchgeführte Studie.

Ein Labormitarbeiter präsentiert einen Behälte mir Stammzellen (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Stammzellenforschungsgesetz hat sich in den ersten fünf Jahren seit Inkrafttreten bewährt. Zu diesem Schluss kommt eine im Auftrag des Bundesrats durchgeführte Studie.

Die Evaluation des Gesetzes und der dazugehörigen Verordnung habe gezeigt, dass die im März 2005 in Kraft getretenen Regeln insgesamt zweckmässig und wirksam seien, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag mit.

Die Praxis habe gezeigt, dass der personelle und zeitliche Aufwand häufig für den Vollzug deutlich geringer gewesen sei als angenommen, schreibt das BAG. Der Minimalbetrag, der für die Forschungsgesuche in Rechnung gestellt werden musste, fiel damit zu hoch aus. Diese Feststellung lasse auf eine gute Qualität der eingereichten Gesuche und die Effizienz der zuständigen Behörden, den kantonalen Ethikkommissionen sowie dem BAG schliessen.

Gebühren werden gesenkt

Der Bundesrat beschloss nun, die Gebühren dieser Erkenntnis anzupassen. Auf Anfang April senkt er in der Verordnung den Gebührenrahmen für die Bearbeitung der Gesuche.

Bislang wurden durch das BAG und die Ethikkommission gut ein Dutzend Forschungsgesuche behandelt, vornehmlich aus den Regionen Basel und Genf, wo an den Universitäten insbesondere an der Verbesserung der Verfahren zur Stammzellengewinnung gearbeitet wird und in den Labors der Pharmaindustrie neue Modelle für die Erprobung von Medikamenten entwickelt werden.

Die Forscherinnen und Forscher äusserten sich positiv zu den Verfahren. Laut Studie schätzten sie insbesondere die Rechtssicherheit. Verbesserungspotenzial sahen sie abgesehen von der Gebührenfrage bei der Transparenz zu den Bewilligungen und Gutachten sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit der Ethikkommissionen.

Wahrung der Menschenwürde

Das Stammzellenforschungsgesetz regelt die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen, um einen allfälligen Missbrauch zu verhindern und die Menschenwürde zu wahren.

Embryonale Stammzellen sind Zellen, die in ihrer Entwicklung noch nicht festgelegt sind. Sie können sich zu jedem der rund 200 Zelltypen des menschlichen Körpers entwickeln. Diese Eigenschaft macht sie für die Forschung interessant.

Die zur Forschung notwendigen Stammzellen werden aus überzähligen Embryonen gewonnen. Das sind Embryonen, die im Rahmen eines Fortpflanzungsverfahrens entstehen, aber nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden können, beispielsweise weil sie sich nicht optimal entwickeln.

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