Der südafrikanische Präsident Jacob Zuma hat laut einer staatlichen Untersuchung unrechtmässig Steuergelder zum Ausbau seines Privatanwesens verwendet.
Mehr als 200 Millionen Rand (16,2 Millionen Franken) an öffentlichen Mitteln habe Zuma für den Ausbau seines Besitzes in Nkandla in der Provinz KwaZulu-Natal ausgegeben. Das heisst es in dem mehr als 400 Seiten langen Bericht. Die nationale Ombudsfrau Südafrikas, Thuli Madonsela, beschuldigte am Mittwoch in Pretoria das Staatsoberhaupt des „unethischen Verhaltens“.
Die oberste Korruptionsbekämpferin des Landes forderte Zuma auf, die Gelder für Nkandla wieder zurückzuzahlen. Dies betreffe beispielsweise die Ausgaben für den Bau eines Swimmingpools und eines kleine Amphitheaters.
In offiziellen Amtspapieren lief der Pool unter der Bezeichnung „Feuerschutzbecken“. Zuma hatte die Verwendung der Steuergelder mit notwendig gewordenen Sicherheitsmassnahmen für seine Residenz begründet.
Kaum Chancen für Amtsenthebungsverfahren
Die oppositionelle Demokratische Allianz (DA) kündigte an, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten einleiten zu wollen. „Heute ist ein historischer Tag in unserem Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft (…) Es ist ein Sieg der Verfassung und des Rechtsstaates“, heisst es in der DA-Erklärung zum Bericht der Ombudsfrau.
Für ein solches Verfahren wäre im Parlament allerdings eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Dort aber hat der Afrikanische Nationalkongress (ANC) von Zuma selbst fast eine solche Mehrheit.
In Südafrika sind am 7. Mai Wahlen. Der seit 2009 amtierende Zuma und sein ANC sind haushohe Favoriten. Hintergrund ist aber weniger eine erfolgreiche Regierungspolitik als die starke Bindung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu den Parteien.
Der ANC, der vor mehr als 100 Jahren seinen Kampf gegen Rassismus und später das rassistische Apartheidsystem aufnahm, kann sich der Stimmen einer grossen Mehrheit der Schwarzen Südafrikas sicher sein. Zuma stand schon mehrfach im Zentrum von Korruptionsskandalen, wurde aber nie schuldig gesprochen.