Sunrise ist «erfreut» über die Bestätigung der Kartellbusse für Konkurrentin Swisscom. Damit sei erneut der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der Swisscom bei den ADSL-Diensten bestätigt worden, teilte Sunrise am Mittwoch mit.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstagabend im jahrelangen Streit um den Preise von ADSL-Vorleistungen der Swisscom an ihre Konkurrenten die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) von 2009 gegen die Swisscom weitgehend bestätigt. Lediglich der ursprüngliche Sanktionsbetrag wurde um 15 Prozent von rund 220 auf 186 Millionen Franken reduziert. Begründet wird dies mit «verschiedenen Korrekturen der vorinstanzlichen Sanktionsberechnung».
Kritik an langer Verfahrensdauer
Das Verfahren basierte ursprünglich auf einer Anzeige von Sunrise. Sunrise zeigte sich denn auch in einer Stellungnahme vom Mittwoch befriedigt und betonte, dass die Internetanbieter in der Schweiz von einer gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur der historischen Anbieterin Swisscom abhängig seien. Dies gelte insbesondere für Hochgeschwindigkeitsbreitbandprodukte.
Mit überhöhten Preisen sei die ehemalige Monopolistin in der Lage gewesen, den Markt jahrelang zu ihrem Vorteil zu beeinflussen und sich einen hohen Marktanteil zu sichern.
Sunrise kritisiert zudem die lange Dauer des Verfahrens sowie anderer Untersuchungen gegen die Swisscom. «Wir erwarten, dass Swisscom und die Eidgenossenschaft als Mehrheitsaktionärin ihre Pflicht anerkennen, für einen fairen Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu sorgen», heisst es weiter. Missbräuchliches Verhalten müsse in einem frühen Stadium korrigiert werden.
Negativer Einfluss aufs Konzernergebnis
Sunrise wird sich aber weiter gedulden müssen: Swisscom will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Neu will die Swisscom nun im dritten Quartal 2015 Rückstellungen für die Busse bilden. Diese Rückstellungen werden das Konzernergebnis entsprechend negativ belasten. Für 2015 geht die Swisscom inzwischen von einem EBITDA-Ergebnis von «mehr als 4,0 Milliarden Franken» aus. Zuletzt hatte der Konzern einen Betrag von «über 4,2 Milliarden Franken» in Aussicht gestellt.
Die Swisscom-Aktionäre könnten aber weiterhin mit einer stabilen Dividende rechnen, sagte Swisscom-Finanzchef Mario Rossi am Mittwoch gegenüber der Finanznachrichtenagentur AWP. Der Entscheid habe auf die in Aussicht gestellte Dividende von 22 Franken je Aktie für das Geschäftsjahr 2015 keinen Einfluss.
Laut dem Finanzchef müssen zudem wegen des Urteils weitere hängige Verfahren nicht neu beurteilt werden. «Das Urteil hat keine Präzedenzwirkung auf andere laufende Verfahren, zumal es noch nicht rechtskräftig ist», so Rossi.
Der Finanzchef zeigte sich«sehr enttäuscht», dass das Bundesverwaltungsgericht die Argumentation der Weko gestützt habe. «Wir sind überzeugt, dass wir uns rechtlich korrekt verhalten haben und können weder den Vorwurf der Marktbeherrschung nachvollziehen, noch dass wir uns missbräuchlich verhalten haben sollen», erklärte Rossi.
Swisscom-Aktie leicht tiefer
Es hätten damals gesetzliche Vorgaben gefehlt, nach denen sich Swisscom bei den ADSL-Vorleistungspreisen hätten richten können, sagte Rossi. Aus diesem Grund und weil es sich um eine überrissene Busse handle, werde der Fall ans Bundesgericht weiter gezogen.
Die Swisscom-Aktien verloren am Mittwochmorgen an der Schweizer Börse SIX leicht an Wert. Bis 11.15 Uhr gaben sie um 1,4 Prozent nach, während der SMI 0,61 Prozent tiefer stand. Die Aktien von Sunrise sanken um 0,1 Prozent.