Surfen auf Terror-Websites soll in Frankreich verboten werden

Als Konsequenz aus den Anschlägen von Toulouse hat die französische Regierung eine Reihe von Anti-Terror-Massnahmen auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesvorlage.

Screenshot einer Al-Kaida-Webseite (Archiv) (Bild: sda)

Als Konsequenz aus den Anschlägen von Toulouse hat die französische Regierung eine Reihe von Anti-Terror-Massnahmen auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesvorlage.

Mit dieser soll die „Anstachelung zu Terrorakten oder die Verherrlichung solcher Taten“ unter Strafe gestellt werden, wie Regierungssprecherin Valérie Pécresse mitteilte.

Ausserdem solle ein neuer Straftatbestand eingeführt werden, wenn regelmässig Websites besucht werden, auf denen zu Terrorakten aufgerufen oder diese verherrlicht werden. Auch sollen Auslandsreisen in terroristische Ausbildungslager und zur Indoktrination künftig verboten sein.

Die Regierungssprecherin sprach von einer „grossen Veränderung“, denn bisher habe ein Verdächtiger ein terroristisches Delikt tatsächlich verüben müssen, um strafrechtlich verfolgt werden zu können.

Die oppositionellen Sozialisten kritisierten die Massnahmen. François Rebsamen, der im Wahlkampf-Team von Präsidentschaftskandidat François Hollande für Sicherheit zuständig ist, sprach von einer überhastet erstellten Gesetzesvorlage, die sich als „unnütz, ineffizient, sogar kontraproduktiv erweisen“ könnte.

Der Attentäter von Toulouse, Mohammed Merah, war den Behörden unter anderem durch Aufenthalte in Pakistan und Afghanistan als Islamist bekannt, war sonst aber nicht im Zusammenhang mit möglichen Terrornetzwerken auffällig geworden.

Er hatte im März sieben Menschen erschossen, darunter drei Kinder und einen Lehrer vor einer jüdischen Schule. Nach mehr als 30-stündiger Belagerung seiner Wohnung war er von Elite-Polizisten erschossen worden.

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