Suspendierter Gemeindeammann von Wohlen AG verurteilt

Der suspendierte Gemeindeammann von Wohlen AG, Walter Dubler, ist der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des mehrfachen Betrugs schuldig befunden worden. Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken.

Der suspendierte Gemeindeammann von Wohlen AG, Walter Dubler, ist der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des mehrfachen Betrugs schuldig befunden worden. Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken.

Die bedingte Geldstrafe in Höhe von 45’000 Franken besteht aus 150 Tagessätzen zu 300 Franken. Der Verurteilte muss zudem Verfahrenskosten in Höhe von fast 6000 Franken und seine Verteidigungskosten bezahlen. Das vom Bezirksgericht Zurzach am Mittwoch eröffnete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dubler habe nur einen Teil der Sitzungsgelder, die er als Präsident eines Regionalplanungsverbandes bekam, der Gemeinde Wohlen abgeliefert. Damit habe er den Eindruck erweckt, er habe, wie es das Reglement vorschreibt, den ganzen Betrag abgeliefert, begründete das Gericht in seinem Urteil den Schuldspruch im Bezug auf Betrug.

Weil Dubler zudem ohne Gemeinderatsbeschluss zu seinen Gunsten rund 4000 Franken zu viel in die Pensionskasse einbezahlen liess, wurde er vom Gericht der ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig gesprochen. Von einem weiteren Vorwurf des mehrfachen Betrugs gemäss einer Zusatzanklageschrift wurde Dubler freigesprochen.

Insgesamt qualifiziert das Gericht das Verschulden von Dubler «nicht mehr als leicht». Dubler habe das Vertrauen des Gemeinderates und der Einwohner missbraucht. Als vom Volk gewählter Gemeindeammann habe er sich über gesetzliche Vorgaben gestellt und diese nach seinem Gutdünken ausgelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 330 Franken und eine Busse von 6000 Franken gefordert. Der Verteidiger des parteilosen Gemeindeammanns Dubler plädierte vollumfänglich auf Freispruch.

Er gehe davon aus, dass er das Urteil ans Aargauer Obergericht weiterziehen werde, sagte Dublers Verteidiger Christian Bär auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er werde jetzt Berufung anmelden, um die schriftliche Urteilsbegründung zu bekommen. Er und sein Mandant seien nach wie vor von der Unschuld überzeugt.

Schwächeanfall während der Verhandlung

Der 60-jährige Dubler hatte bei der Befragung vor dem Bezirksgericht vergangene Woche einen Schwächeanfall erlitten. Eine Ambulanz transportierte ihn zur Untersuchung ins Spital. Der Prozess wurde nach einem längeren Unterbruch fortgesetzt.

«Ich habe mich nie ungerechtfertigt bereichern wollen», hatte sich Dubler vor dem Zusammenbruch verteidigt. Für die Zahlung in die Pensionskasse trage er «nicht die alleinige Verantwortung».

Dublers Verteidiger wies darauf hin, dass die Gemeinde nicht zu Schaden gekommen sei. Wegen ein paar Hundert Franken würde laut Verteidiger niemand seine Karriere als Gemeindeammann aufs Spiel setzen. In Wohlen werde eine gezielte Kampagne geführt, um Dubler aus dem Amt zu drängen.

Lohn um 28’000 Franken gesenkt

Die Anklage warf Dubler konkret vor, er habe dafür gesorgt, dass die Gemeinde ihm 4125 Franken zu viel in die Pensionskasse bezahlt habe. Zudem habe er der Gemeinde Sitzungsgelder von insgesamt 4460 Franken aus Nebenämtern verschwiegen.

Das Gemeindeparlament hatte Dubler gegen dessen Willen per 1. Januar 2014 den Jahresbruttolohn um 28’405 Franken auf 188’770 Franken gekürzt. Dubler konnte sich mit der Lohnsenkung nicht abfinden, sondern plante, dem Gemeinderat und dem Parlament eine neue Vorlage zu unterbreiten.

Der Gemeindeammann wies die Finanzverwaltung an, sowohl den Arbeitnehmer- wie den Arbeitsgeberbeitrag auf der Basis des höheren Lohnes zu überweisen. Dubler, seit 1998 Präsident von Wohlen, ist der oberste Chef der Verwaltung. Für den höheren Beitrag zulasten von Wohlen wäre jedoch ein Beschluss des Gemeinderats notwendig gewesen.

Der langjährige Leiter der Finanzverwaltung hatte als Zeuge an der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht klargemacht, dass er Dubler wiederholt auf den ausstehenden Zahlungsentscheid des Gemeinderates aufmerksam gemacht habe. Der Leiter, der sich als «loyaler Mitarbeiter» bezeichnete, wies eine Mitschuld von sich.

Seit vier Monaten vom Amt suspendiert

Der Kommunalpolitiker ist seit dem 16. November von seinem Amt als Gemeindeammann der Freiämter Metropole suspendiert. Das hatte der Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderates verfügt. Dubler musste seinen Schlüssel zum Gemeindehaus abgeben. Gegen ihn läuft auch eine administrative Untersuchung.

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