Sportlerinnen und Sportler, die mit ihrem Velo Salti machen, sich um die Achse drehen oder die Hände vom Lenker nehmen, sind bei einem Unfall nicht mehr voll versichert. Die Suva kürzt den Betroffenen Renten und Taggelder um mindestens die Hälfte.
Akrobatische Sprünge mit dem Fahrrad würden unabhängig von der Sportart als absolutes Wagnis gelten. Wer sich dabei verletze, erhalte von der Suva nur noch maximal die Hälfte der Geldleistungen, teilte der Unfallversicherer am Dienstag mit.
Mit den Kürzungen sollen die Suva-Prämienzahler nicht voll für sehr hohe Risiken oder bei unbegreiflich fehlerhaftem Verhalten von Risikosportlern zahlen müssen. Hingegen dürfen Auslagen für Rettung, Behandlung, Medikamente oder Transporte nicht gekürzt werden.
Die Suva richtet sich mit ihrer Praxis nach einer Empfehlung der Ad-hoc-Kommission Schaden, die mit dem Unfallversicherungsgesetz 1984 geschaffen worden war. Der Kommission gehören neben der Suva weitere Unfallversicherer an.
Anlass für die Empfehlung ist ein Bundesgerichtsurteil vom Januar 2015 zum Dirtbiken. Da sich bei dieser Sportart das Risiko nicht auf ein vernünftiges Mass reduzieren lasse, gelte sie als absolutes Wagnis.
Normales Mountainbiken oder Sprünge ohne risikoreiche Tricks sind weiterhin grundsätzlich voll versichert. Wenn nötig prüft die Unfallversicherung dabei allerdings im Einzelfall, ob die üblichen Regeln und Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet wurden. Leistungen können gekürzt werden, wenn der Sportler etwa völlig unerfahren, schlecht ausgerüstet oder auf einer sehr schwierigen Strecke unterwegs war.