Suva kürzt Risikosportlern die Leistungen

Sportlerinnen und Sportlern, die beispielsweise beim Basejumping den Nervenkitzel suchen, drohen Kürzungen von Versicherungsleistungen der Suva. Mit der Abenteuerlust nähmen auch die Unfallzahlen zu, schreibt die Unfallversicherung. Betroffen sind durchschnittlich 90 Personen pro Jahr.

Die Suva will für Abenteurer nicht mehr vollumfänglich haften (Symbolbild) (Bild: sda)

Sportlerinnen und Sportlern, die beispielsweise beim Basejumping den Nervenkitzel suchen, drohen Kürzungen von Versicherungsleistungen der Suva. Mit der Abenteuerlust nähmen auch die Unfallzahlen zu, schreibt die Unfallversicherung. Betroffen sind durchschnittlich 90 Personen pro Jahr.

Es gelte zu beachten, dass Trendsportarten nicht nur mit gesundheitlichen Risiken verbunden seien, sondern dass bei einem Unfall zusätzlich grosse finanzielle Nachteile drohten, lässt sich Suva-Experte Oliver Biefer im Communiqué zitieren.

Nichtberufsunfallversicherungen müssen nämlich von Gesetzes wegen ihre Taggelder, Renten und Hilflosenentschädigungen um mindestens die Hälfte kürzen, wenn sich der Versicherte bei einer „Wagnis-Sportart“ verletzt hat.

Als Wagnisse gelten beispielsweise Sportarten wie wettkampfmässige Rollbrettabfahrten, Quad-Rennen, Basejumping, Speedflying, Abfahrtsrennen mit Mountainbikes oder Motocrossrennen.

In besonders schweren Fällen von Wagnissen, zum Beispiel bei der Durchführung einer sehr schwierigen Bergtour im Alleingang, bei schlechtem Wetter und trotz Warnung durch erfahrene Bergsteiger, können die Geldleistungen verweigert werden.

Eine detaillierte Liste über die Anzahl Unfälle bei Extremsportarten führt die Suva nicht. Es handle sich aber um etwa 500 Fälle, sagte Suva-Sprecherin Barbara Senn gegenüber der Nachrichtenagentur sda. „85 Prozent davon sind Motocrossunfälle.“

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