SVP Aargau will geschlossene Unterkunft für renitente Asylbewerber

Die Aargauer SVP hat ihre Forderung erneuert, wonach renitente Asylsuchende in geschlossenen Zentren untergebracht werden sollen. Ein Gericht soll auf Antrag des Kantons eine Unterbringung von bis zu sechs Monaten verfügen können.

Die Aargauer SVP hat ihre Forderung erneuert, wonach renitente Asylsuchende in geschlossenen Zentren untergebracht werden sollen. Ein Gericht soll auf Antrag des Kantons eine Unterbringung von bis zu sechs Monaten verfügen können.

Das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz müsse entsprechend geändert werden, teilte die SVP Aargau am Mittwoch mit. Das Kantonsparlament behandelt derzeit eine Revision dieses Gesetzes, das den Weg frei macht für die Schaffung von Grossunterkünften für 100 bis 150 Asylbewerber.

Die SVP scheiterte jedoch mit dem Antrag im Parlament, geschlossene Unterkünfte für renitente Asylsuchende zu schaffen. Das Parlament lehnte die Forderung im Mai mit 69 zu 53 Stimmen ab.

Die Regierung sprach sich gegen das Ansinnen aus. Im September 2012 hatte das Parlament gegen den Willen der Regierung jedoch ein SVP-Postulat mit 71 zu 61 Stimmen überwiesen, wonach im Aargau möglichst rasch ein geschlossenes Lager für alle delinquierenden Asylsuchenden erstellt werden soll.

Gericht soll Unterbringung überprüfen

Die SVP legte nun mit Blick auf die zweite Beratung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes ausformulierte Paragrafen auf den Tisch. Demnach soll das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) die Unterbringung in einer geschlossenen Unterkunft verfügen können, nachdem es die betroffene Person angehört hat.

Das DGS soll die Akten mit einem Antrag an das Präsidium des Rekursgerichtes im Ausländerrecht weiterleiten. Dieses muss gemäss SVP innert kurzer Frist entscheiden und die geschlossene Unterbringung für die Dauer von bis zu sechs Monaten oder die Entlassung des Betroffenen verfügen.

Spätestens zehn Tage vor Ablauf der verfügten Unterbringung soll das DGS bei der gleichen Gerichtsbehörde eine Verlängerung der Unterbringung beantragen. Der Asylsuchende muss gemäss SVP während des Verfahrens in der geschlossen Unterkunft bleiben.

Laut SVP keine Verletzung von Verfassung und EMRK

Die Bestimmungen, die eine Anhörung des Betroffenen und eine richterliche Anordnung vorsehen, verletzten laut der Partei die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht.

Unter die neue Regelung fallen sollen Asylsuchende und Ausreisepflichtige, die wiederholt oder schwerwiegend die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden oder schwere strafbare Handlungen begehen.

Die SVP definiert den Begriff «geschlossene Unterkunft» in ihrem Vorschlag nicht näher, sondern will die konkrete Ausgestaltung dem Regierungsrat überlassen.

Regierung gegen Internierungslager

Die zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) hatte die SVP-Forderung im Mai im Parlament mit klaren Worten abgelehnt. Sie wehre sich vehement dagegen, «dass wir hier solche Internierungslager, die an frühere Zeiten erinnern, ernsthaft planen und beschliessen in einem freien Kanton, in dem der Rechtsstaat bis jetzt eigentlich immer gegolten hat », sagte Hochuli.

Es bestünden bereits Möglichkeiten, renitente und auffällige Asylbewerber mit Massnahmen zu versehen. «Es steht uns nicht zu, diesen Leuten, sofern sie nicht strafrechtlich relevante Vergehen begangen haben, ihre Freiheit zu entziehen», sagte Hochuli.

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