SVP-Führung zieht Urteil zu Messerstecher-Inserat weiter

SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär akzeptieren ihre Verurteilung wegen Rassendiskriminierung nicht. Sie ziehen das erstinstanzliche Urteil wegen des sogenannten «Schlitzer-Inserats» an das Berner Obergericht weiter.

Martin Baltisser und Silvia Bär beim Gang vor das Berner Regionalgericht. Die beiden SVP-Kader ziehen die Verurteilung wegen Rassendiskriminierung an die nächste Instanz weiter (Archiv) (Bild: sda)

SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär akzeptieren ihre Verurteilung wegen Rassendiskriminierung nicht. Sie ziehen das erstinstanzliche Urteil wegen des sogenannten «Schlitzer-Inserats» an das Berner Obergericht weiter.

Generalsekretär Baltisser gab den Schritt am Freitagmorgen in der Sendung «HeuteMorgen» auf Schweizer Radio SRF bekannt. Er und Bär zögen das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter, weil sie für die Meinungsäusserungsfreiheit kämpften. «Es muss möglich sein, einen Sachverhalt so darzustellen, wie er sich zugetragen hat», sagte er.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Inserat, das 2011 nach einem Gewaltverbrechen in Interlaken geschaltet wurde. Es trug den Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Eine Berner Einzelrichterin beurteilte den Slogan in erster Instanz als rassistisch und verhängte bedingte Geldstrafen gegen Baltisser und Bär.

Die Angeklagten hatten argumentiert, der Inseratetext, der sich auf einen konkreten Vorfall in Interlaken BE bezogen habe, habe sich nicht gegen eine bestimmte Volksgruppe gerichtet, sondern gegen kriminelle Ausländer. Anklage geführt hatten zwei Kosovaren.

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