Die Einbürgerungspraxis ist aus Sicht der SVP schon heute zu lasch. Die Partei stellt sich deshalb gegen die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation. Sie warnt vor «Masseneinbürgerungen».
Wenn junge Ausländerinnen und Ausländer die Auflagen erfüllten und integriert seien, könnten sie sich problemlos einbürgern lassen, sagte SVP-Präsident Albert Rösti am Mittwoch vor den Medien in Bern. «Wir sind ja nicht gegen die Einbürgerung dieser Leute.»
Mit der erleichterten Einbürgerung würde aber weniger genau hingeschaut. Damit drohe die Gefahr, dass nicht integrierte Personen eingebürgert würden. Statt Erleichterungen brauche es mehr Kontrollen, sagte Rösti.
Die Befürworter suggerierten, dass die jungen Menschen, die von der erleichterten Einbürgerung profitieren würden, ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht hätten. Das sei aber nicht zwingend. Sie müssten lediglich in der Schweiz geboren worden und fünf Jahre zur Schule gegangen sein, stellte Rösti fest.
Erst Italiener, dann Afrikaner
Auch treffe es zwar zu, dass heute vor allem Italienerinnen und Italiener die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen würden. Das Gesetz werde es aber auch in 20 Jahren noch geben. «Dann sind es dann Afrikaner», sagte Rösti.
Das Strafregister würde zwar auch bei der erleichterten Einbürgerung geprüft, sagte die Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann. «Aber wer überprüft die Sprache oder die Nähe zum Extremismus?» Wenn der Bund dafür zuständig sei, könnten auch «Handschlagverweigerer» eingebürgert werden.
Mangelnde Mitsprache
Die Vorlage, über die am 12. Februar abgestimmt wird, sieht einfachere Verfahren vor. Auch junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen aber nur eingebürgert werden, wenn sie gut integriert sind. Der Bund würde das Gesuch prüfen und dazu Informationen beim Kanton einholen, der sich seinerseits bei der Gemeinde informieren könnte.
Der SVP genügt das nicht. Aus ihrer Sicht wird die Mitsprache der Kantone und Gemeinden zu stark eingeschränkt. Dass sich neben den meisten Kantonen auch der Gemeindeverband für ein Ja ausgesprochen hat, ändert daran nichts: «Das heisst nicht, dass es richtig ist», sagte Rösti. Der Waadtländer Nationalrat Michael Buffat befand, Schweizer zu werden sei ein Vorrecht, das man sich durch besondere Leistungen verdienen müsse.
Zu viele Einbürgerungen
Die Volkspartei argumentiert auch mit den Einbürgerungszahlen. In den vergangenen Jahren seien im Durchschnitt jährlich 40’000 Personen eingebürgert worden. Das sei eine «Masseneinbürgerung noch nie dagewesenen Ausmasses», die es zu bekämpfen gelte. Den Befürwortern unterstellt die SVP, mit der erleichterten Einbürgerung den Ausländeranteil «künstlich» senken zu wollen.
Nach Angaben des Bundes erfüllen rund 25’000 Personen die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung. Bei einem Ja kämen in den nächsten zehn Jahren durchschnittlich pro Jahr 2300 junge Ausländerinnen und Ausländer neu für eine erleichterte Einbürgerung in Frage.
Burka symbolisch gemeint
Nationalrat Andreas Glarner (AG) warnte vor einer «stillen Übernahme unserer Heimat». Die Kriminalitätsrate «gewisser Nationen» werde nicht sinken, wenn die Angehörigen den Schweizer Pass erhielten, sagte er.
Das Burka-Plakat, mit dem ein Komitee um Glarner gegen die erleichterte Einbürgerung Stimmung macht, verteidigte er. Die Burka sei nur als Symbol gedacht, erklärte er. Sie stelle dar, dass man bei einem Ja am 12. Februar nicht mehr wüsste, wen man einbürgere. «Wir sagen damit nicht, es würden verschleierte Frauen eingebürgert».
SVP-Plakat ohne Bilder
Die SVP unterstützt das Plakat laut Rösti ideell, aber nicht finanziell. Das am Mittwoch präsentierte SVP-Plakat verzichtet auf provokative Darstellungen. Es zeigt den Schriftzug «Keine weitere Masseneinbürgerung». Vom Burka-Plakat distanziert hat sich der Schwyzer SVP-Ständerat Alex Kuprecht. Er plädiert für ein Ja zur erleichterten Einbürgerung.
Nimmt das Stimmvolk die Verfassungsänderung an, könnte die SVP noch das Referendum gegen das Gesetz ergreifen. Darauf will sie laut Rösti aber verzichten. Er begründete das damit, dass das revidierte Bürgerrechtsgesetz, das 2018 in Kraft treten soll, Verschärfungen beinhalte. Gemäss diesem kann sich künftig nur noch einbürgern lassen, wer eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hat.