SVP lässt kein gutes Haar an der geplanten Asylreform

Am Dienstag hat die SVP erneut Justizministerin Simonetta Sommaruga und die geplante Asylreform kritisiert. Adrian Amstutz stellte zudem klar, dass er nicht Bundesrat werden möchte.

In der Asylpolitik läuft aus Sicht der SVP alles falsch. Im Bild die Nationalräte Hans Fehr (ZH), Heinz Brand (GR), Adrian Amstutz (BE) und Céline Amaudruz (GE) (von links).

(Bild: sda)

Am Dienstag hat die SVP erneut Justizministerin Simonetta Sommaruga und die geplante Asylreform kritisiert. Adrian Amstutz stellte zudem klar, dass er nicht Bundesrat werden möchte.

SVP-Präsident Toni Brunner hatte den Berner Nationalrat und Fraktionspräsidenten Adrian Amstutz in der «SonntagsZeitung» als möglichen Bundesratskandidaten ins Spiel gebracht – offenbar ohne Absprache mit dem Betroffenen: Bereits im Februar habe er klar gemacht, dass er nicht zur Verfügung stehe, sagte Amstutz vor den Medien in Bern.

Er wolle nicht Bundesrat werden, weil er sich nicht an das Kollegialitätsprinzip halten könnte: «Ich könnte nicht schweigen.» Ausserdem sei er in der Findungskommission für geeignete Kandidaten. Als Reiter könne er nicht zugleich das Rennpferd spielen. Die Findungskommission sei aber gut unterwegs.

Bundesbern an allem schuld

Alles falsch läuft dagegen aus Sicht der SVP in der Schweizer Asylpolitik. Die Partei rückt im Wahlkampf insbesondere Asylsuchende aus Eritrea in den Fokus. «Das Asylchaos wird in Bundesbern produziert und nicht in Eritrea», sagte Amstutz am Dienstag.

Die SVP-Vertreter warfen dem Bund auch vor, Zahlen zu beschönigen. Dass auf die Schweiz nur 3,8 Prozent aller in Europa gestellten Asylgesuche entfielen, stimme zwar, räumten sie ein. Aber die Schweiz habe jahrelang überdurchschnittlich hohe Zahlen zu bewältigen gehabt.

Kritik an Asylreform

Die geplante Asylreform bringt aus Sicht der SVP keine Verbesserungen. Mit dieser Meinung steht die Partei allerdings etwas alleine da: Der Ständerat hat die Revision im Juni mit nur 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen gutgeheissen. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Das Ziel der Reform: Asylverfahren sollen weniger lange dauern. Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes untergebracht werden. Dort wären alle wichtigen Akteure des Verfahrens tätig.

Keine Gratisanwälte

Damit die Verfahren trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen rechtsstaatlich korrekt sind, sollen die Asylsuchenden eine kostenlose Rechtsvertretung erhalten. Diese «Gratisanwälte» sind der SVP ein Dorn im Auge. Sie sieht darin eine Ungleichbehandlung zwischen Schweizer Bürgern und Migranten.

Bei den Beratungen im Nationalrat wird die SVP beantragen, die unentgeltliche Rechtsvertretung zu streichen. Auch in anderen Punkten beantragt sie Änderungen, insgesamt 80 an der Zahl. So möchte sie verhindern, dass Gemeinden zur Umnutzung von Gebäuden verpflichtet werden können. Auch sollen Gemeinden mehr Geld vom Bund erhalten.

Geschlossene Anlagen

Viele Forderungen hatte die Partei bereits im Rahmen der letzten Revision des Asylgesetzes gestellt, etwa die Forderung nach geschlossenen Zentren für «renitente» Asylsuchende, welche die Betroffenen nicht verlassen dürften. Der Nationalrat hatte sich damals deutlich gegen solche Internierungslager ausgesprochen. Es gehe nicht an, Personen ohne richterlichen Entscheid zu inhaftieren, befand die Mehrheit. Für Personen, die straffällig geworden seien, gebe es das Strafrecht.

Die SVP wiederum fordert nun, auch die Freiheit von Asylsuchenden einzuschränken, die sich korrekt verhalten: Alle geplanten Bundeszentren sollen in «geschlossenen Anlagen» errichtet werden. Wer ein Zentrum verlassen möchte, müsste dies begründen.

Keine Einreise aus sicherem Drittland

Die Anträge der SVP enthalten zudem Elemente der Asylinitiative, über welche die SVP vergangenen Sommer nachgedacht hatte. Das Ziel der Initiative, die vorerst nicht weiter verfolgt wurde: In der Schweiz sollte niemand mehr Asyl erhalten, der aus einem sicheren Drittland einreist.

Im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision fordert die SVP nun, dass Personen, die an der Grenze zu einem sicheren Drittstaat wie Italien bei der illegalen Einreise angehalten werden, formlos und unverzüglich in den sicheren Drittstaat zurückgeschickt werden. Sollten sie dabei ein Asylgesuch stellen, müssten sie den Entscheid im sicheren Drittstaat abwarten.

Priorität hat die «Abhaltewirkung»

Auf die Frage, wie dies in der Praxis funktionieren solle, wenn beispielsweise Italien die Personen auf diese Weise nicht zurücknehme, sagte Nationalrat Hans Fehr (ZH), die Rückübernahme mit Italien müsste eben geregelt werden. Der Vollzug würde sich einspielen, Priorität habe die «Abhaltewirkung».

Laut Amstutz rechnet die SVP damit, einige der Anträge im Nationalrat durchzubringen. Er hoffe, dass die CVP auch nach den Wahlen noch zu ihren Versprechen stehe, sagte er mit Blick auf CVP-Vorschläge für Verschärfungen im Asylrecht.

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