Das Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung einer Putzfrau gegen SVP-Nationalrat Hans Fehr und seine Ehefrau ist eingestellt worden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag eine Meldung der «NZZ am Sonntag», wonach SVP-Nationalrat Hans Fehr und seine Ehefrau für die illegale Beschäftigung einer Putzfrau nicht bestraft werden.
Das Ehepaar Fehr und weitere Beschuldigte gingen laut Staatsanwaltschaft straffrei aus, weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie wussten, dass die serbische Putzfrau nicht über eine Arbeitsbewilligung verfügte. Die Verfahrenskosten wurden jedoch den Beteiligten auferlegt, weil sie die Eröffnung des Verfahrens durch schuldhaftes Verhalten verursacht hätten.
Kein Verstoss gegen AHV-Gesetz
Die serbische Asylsuchende war zwischen 2011 und 2013 nicht nur beim Ehepaar Fehr, sondern auch in den Haushalten von einigen weiteren Personen als Arbeitshilfe beschäftigt. Im Dezember 2013 wurde der «Fall Fehr» bekannt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete im April 2014 ein Strafverfahren und kam nun zum Schluss, dass die Beschuldigten nicht vorsätzlich gegen das Ausländergesetz verstossen hatten.
Keine strafrechtlichen Folgen für Fehrs haben auch die anfänglich nicht bezahlten Sozialabgaben. Nach Ansicht des Staatsanwalts haben Hans Fehr und seiner Frau nicht gegen das AHV-Gesetz verstossen. Es sei nur um einzelne Aufträge an die Putzfrau und um unentgeltliche Hilfeleistungen gegangen.
Fehr hat den Einstellungsentscheid am Montag «mit Genugtuung» zur Kenntnis genommen, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte.