SVP-Nationalrat Heer soll nicht strafrechtlich verfolgt werden

Der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer soll für Äusserungen auf „Tele Züri“ nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Immunitätskommission des Nationalrats (IKN) hat entschieden, Heers parlamentarische Immunität nicht aufzuheben.

Die Immunität des Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer wird nicht aufgehoben (Archiv) (Bild: sda)

Der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer soll für Äusserungen auf „Tele Züri“ nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Immunitätskommission des Nationalrats (IKN) hat entschieden, Heers parlamentarische Immunität nicht aufzuheben.

Nun muss noch die zuständige Ständeratskommission entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass sie sich der Nationalratskommission anschliesst. Diese votierte einstimmig gegen die Aufhebung der Immunität, wie IKN-Präsident Heinz Brand (SVP/GR) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.

Ebenfalls einstimmig hatte die Kommission zuvor entschieden, dass zwischen den Äusserungen Heers und seiner amtlichen Tätigkeit ein Zusammenhang bestehe – dass Heer also Immunität vor Strafverfolgung geniesst, sofern diese nicht aufgehoben wird.

Äusserungen über Asylbewerber aus Tunesien

Um die Aufhebung von Heers Immunität hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gebeten, nachdem sie im September gegen Heer ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet hatte. Es geht um Aussagen Heers in der Sendung „SonnTalk“ des Zürcher Privatsenders Tele Züri.

Heer sagte in der Sendung: „Gerade die jungen Nordafrikaner aus Tunesien kommen schon als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden. Denen ist egal, ob sie Nothilfe haben oder Sozialhilfe.“ Zwei Personen tunesischer Herkunft reichten daraufhin eine Strafanzeige ein.

Straftat zu wenig gravierend

Für die Immunitätskommission steht fest, dass zwischen diesen Äusserungen und Heers Nationalratsmandat ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Mehrere Nationalratsmitglieder hätten an der Diskussionsrunde teilgenommen, und es sei um ein Thema gegangen, welches das Parlament in der Herbstsession behandelt habe, sagte Brand dazu.

Für eine Aufhebung der Immunität sah die Kommission keine Gründe: Die Straftat, die Heer vorgeworfen werde, sei aus Sicht der IKN nicht so gravierend, dass das Interesse an einer Strafverfolgung überwiegen würde, sagte Brand. Die Kommission sei der Auffassung, dass es einem Parlamentsmitglied möglich sein müsse, sich in einer lebhaften Diskussion pointiert zu äussern.

Die Äusserungen Heers müssten im Kontext der heftigen Diskussionen zur Asylgesetzrevision im Parlament gesehen werden, sagte Brand. Ausserdem habe Heer ausdrücklich gesagt, dass er „nicht alle Asylsuchenden gemeint“ habe. Dies habe die Kommission als „mildernden Umstand“ gewertet.

Meistens zugunsten des Betroffenen

Mit ihrem Entscheid, Heers Immunität nicht aufzuheben, gewichtet die Kommission das Interesse an einer ungehinderten Ausübung des politischen Mandats höher als das Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung.

Dies ist meistens das Resultat, wenn die Immunität eines Parlamentsmitglieds zur Diskussion steht. Eine Ausnahme stellte der Fall Blocher in der Affäre Hildebrand dar. Hier kamen die zuständigen Parlamentskommissionen zum Schluss, dass Christoph Blocher nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt war.

Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen für Äusserungen im Parlament absolute Immunität vor Strafverfolgung. Relative Immunität geniessen sie für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen: Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden. Für alle anderen strafbaren Handlungen sind Parlamentarier nicht vor Verfolgung geschützt.

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