SVP-Nationalrat Mörgeli wehrt sich mit Beschwerden gegen SRF

Christoph Mörgeli will bei der SRG-Ombudsstelle Beschwerden gegen drei SRF-Sendungen einreichen, wie er vor Medien in Zürich sagte. Der Zürcher SVP-Nationalrat und Medizinhistoriker fühlt sich als Opfer einer Rufmord-Kampagne der TV-Sendung «Rundschau».

Christoph Mörgeli an der Medienkonferenz in Zürich (Bild: sda)

Christoph Mörgeli will bei der SRG-Ombudsstelle Beschwerden gegen drei SRF-Sendungen einreichen, wie er vor Medien in Zürich sagte. Der Zürcher SVP-Nationalrat und Medizinhistoriker fühlt sich als Opfer einer Rufmord-Kampagne der TV-Sendung «Rundschau».

Zudem legte Mörgeli an der Medienkonferenz dar, wie er als Konservator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich wegen seiner nicht genehmen politischen Äusserungen gemobbt worden sei. Mörgeli wurde im letzten Herbst von der Universität Zürich per sofort freigestellt und erhielt die Kündigung.

Der «Rundschau»-Beitrag vom 27. März 2013 über seine Arbeit als Doktorvater habe «66 sachliche Fehlaussagen» enthalten, sagte Mörgeli am Donnerstag. Er beschwert sich bei der Ombudsstelle auch wegen einer «10vor10»-Sendung vom 28. März und wegen eines «Rundschau»-Beitrags vom 3. April zum selben Thema.

Gemäss der «Rundschau» waren bei rund einem Dutzend von Mörgeli betreuten Doktorarbeiten zum Dr. med. vorwiegend historische Texte abgeschrieben worden.

Ein anonym zitierter Zeuge, der in der Sendung Vorwürfe erhoben hatte, habe gar keine Doktorarbeit bei ihm eingereicht, also auch keinen Doktortitel für blosses Transkribieren eines alten Textes erhalten, sagte Mörgeli.

In einem zweiten Fall habe eine Doktorandin nicht einfach einen Text aus dem Bulagrischen übersetzt, sondern ihn zuerst auf bulgarisch geschrieben und dann übersetzt. Über die beiden «Kronzeugen» berichtet auch die «Weltwoche» in ihrer aktuellen Ausgabe.

Die «Rundschau» hält in einer Mitteilung fest, beim Doktoranden, über den Mörgeli und «Weltwoche» berichteten, handle es nicht um jenen Arzt, der in der Fernsehsendung ausgesagt hatte. Und die zweite Zeugin sei korrekt zitiert worden.

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