Der Aargauer SVP-Nationalratskandidat Andreas Glarner hat ein Strafurteil gegen ihn veröffentlicht: Er war 1996 vom Aargauer Obergericht wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt worden. Die Partei sieht kein Problem.
Glarner, SVP-Fraktionspräsident im Grossen Rat, publizierte das 16-seitige Urteil des Obergerichtes auf seiner Website unter dem Titel «Unschön – aber Tatsache». Die «Aargauer Zeitung» berichtete am Donnerstag über den Fall.
Das Obergericht hatte 1996 die Strafe der ersten Instanz reduziert. Das Verschulden des Angeklagten wiege «nicht besonders schwer». Glarner hält nun fest, er lege alles offen, weil einer seiner politischen Gegner die Tatsache «auszuschlachten» versuche.
Der 53-jährige Glarner ist Unternehmer und Gemeindeammann von Oberwil-Lieli. Er gilt in der aargauischen Politik als Hardliner, der in Debatten seine politischen Gegner oft persönlich kritisiert.
Für die Partei ist alles verjährt
Bei den Nationalratswahlen im Herbst tritt Glarner auf dem zehnten SVP-Listenplatz an. Kantonalpräsident Thomas Burgherr, der selbst für einen Sitz in der grossen Kammer kandidiert, sieht im Schuldspruch von 1996 kein Problem. Die Sache sei verjährt, sagte er auf Anfrage.
Man habe dies mit einem Anwalt angeschaut. Dieser habe bestätigt, dass es sich um eine Bagatelle handle. Alle 16 auf der Parteiliste Kandidierenden seien auf Betreibungen und hängige Strafverfahren geprüft worden. Glarner habe ihn vor fünf Wochen über das alte Urteil informiert.
Glarner hatte bereits 2007 für den Nationalrat kandidiert. Er sorgte damals mit Slogans wie «Baden oder Bagdad?» oder «Maria statt Scharia!» für Aufregung.
Das von einer Privatperson angestrengte Verfahren wegen Rassendiskriminierung wurde rechtmässig eingestellt, wie das Bundesgericht bestätigte. 2011 kandidierte Glarner nicht.
Der SVP-Politiker hält zum Urteil von 1996 auf seiner Website fest, er habe sich 1991 selbständig gemacht. Damals habe er im Einverständnis mit seinem Nachfolger einen Auftrag seiner ehemaligen Firma zur Fertigstellung mitgenommen.
«Im Gegenzug verrechnete ich meine Stunden für die weitere Einarbeitung des branchenfremden Nachfolgers nicht», hält er fest. Dies sei ihm später zum Verhängnis geworden, da keine schriftliche Vereinbarung bestanden habe. Dies sei ihm als als ungetreue Geschäftsführung ausgelegt worden.