Die neue Postverordnung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, stösst bei den meisten Parteien und Verbänden auf positive Resonanz. Doch die SVP und die FDP stellen sich quer. Die Post selbst kann mit dem Verordnungsentwurf gut leben.
Der Entwurf der Postverordnung sieht vor, dass die Post eine postalische Grundversorgung anbieten muss, aber im Zahlungsverkehr gewisse Dienstleistungen nicht mehr anbieten muss. Grobmaschiger werden soll das Netz der Postfinance: Wer Bargeld einzahlen will, soll einen weiteren Weg zurücklegen müssen.
SVP und FDP bemängeln, dass die Neuregelung zu keiner echten Marktöffnung führe. „In verschiedenen Bereichen verschlechtert diese Umsetzung die Lage noch zusätzlich“, klagt die FDP im Rahmen der Vernehmlassung, die bis am kommenden Montag läuft. Die Partei hatte sich bereits 2010 gegen das neue Postgesetz ausgesprochen.
Besonders störend ist für die Freisinnig-Liberalen die weiterhin bestehende marktbeherrschende Position der Post. Sie fordern die Aufhebung des Post-Monopols bei Briefen unter 50 Gramm, und sind für Anpassungen, damit auch Konkurrenten der Post ihre Dienstleistungen in Randregionen anbieten können.
Flexible Öffnungszeiten gefordert
Auch verlangt die FDP eine weitere Liberalisierung des Postmarktes. So soll in ihren Augen der Zahlungsverkehr aus dem Grundversorgungsauftrag der Post herausgenommen werden. Die Öffnungszeiten der Poststellen sollen sich an ortsspezifischen Anforderungen richten.
Ins gleiche Horn stösst die SVP. Insbesondere die ihrer Meinung nach unklaren Regelungen würden private Anbieter künftig noch schlechter stellen. Die Partei verlangt vom Bundesrat, die Vorlage „substanziell“ zu verbessern. Sonst blieben die im Gesetz vorhandenen Bestimmungen für einen fairen Wettbewerb Makulatur.
Weitgehende Zustimmung der Post
Mit ihrer grundsätzlichen Kritik stehen die beiden bürgerlichen Parteien aber ziemlich alleine da. Unterstützung für die Vorschläge – bei Vorbehalten in den Details – signalisieren die SP, die CVP, die Kantone, die Städte und die Gewerkschaften.
Auch die Schweizerische Post selbst kann mit dem Verordnungsentwurf gut leben. Sie bezeichnet ihn als „weitgehend ausgewogen“, weil einerseits die Post mit den übrigen Anbieterinnen „weitgehend gleichsetzt“ werde und der Text einen „differenzierten Ansatz“ für eine qualitativ hochstehende Grundversorgung darstelle.