SVP und SP aus unterschiedlichen Gründen unzufrieden

Die Reaktionen auf das von der Aargauer Regierung am Freitag vorgelegte Rahmengesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sind unterschiedlich ausgefallen. Sie reichen von Zustimmung bis Ablehnung.

Die Reaktionen auf das von der Aargauer Regierung am Freitag vorgelegte Rahmengesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sind unterschiedlich ausgefallen. Sie reichen von Zustimmung bis Ablehnung.

Die SVP lehnt das Gesetz ab. Familienergänzende Kinderbetreuung könne zwar sinnvoll und notwendig sein, sei aber Privatsache, teilte die Partei mit. Gemeinden sollten weiterhin frei sein, ein solches Angebot zu unterstützen.

Es sei vollkommen unnötig, dass der Staat hier eingreife und dies erst noch in einer Zeit, in der die Staatsausgaben in fast allen Bereichen völlig aus dem Ruder liefen. Zudem sei das staatliche Betreuungsangebot unfair gegenüber Familien, die ihre Kinder selber betreuen und weder einen Steuerabzug machen können noch eine Subvention für ihre Leistung erhalten.

Für die SP zu wenig detailliert

Man nehme ernüchtert und enttäuscht von der Vernehmlassungsvorlage Kenntnis, teilte die SP mit. Das Rahmengesetz enthalte neben einem Zweck- und einem Inkraftsetzungsartikel fünf Paragraphen, die sich vorwiegend im Festhalten von Selbstverständlichkeiten in unverbindlicher Form erschöpfen.

Aus Sicht der SP sei aber eine Definition der Qualitätsstandards für die Betreuung absolut notwendig. Zudem müssen zwingend griffigere Finanzierungsvorgaben formuliert werden. Ziel des Gesetzes müsse sein, dass alle Familien die Möglichkeit haben, ihre Kinder in gleicher Qualität extern betreuen zu können.

FDP lobt den Entwurf

Zufrieden ist einzig die FDP. Endlich ein sachgerechter und mehrheitsfähiger Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Schule, Beruf und Familie, heisst es in einem Communiqué. Bei der Form des Rahmengesetzes handle es sich um den richtigen Weg

Richtigerweise lägen sowohl der Entscheid zur Leistungserbringung wie auch derjenige zur Finanzierung an derselben Stelle, nämlich bei den Gemeinden. Die Regierung müsse aber noch aufzeigen, wie die Qualitätstandards festgelegt und die Angebote beaufsichtigt werden sollen.

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