Was in der Schweizer Verfassung steht, hat Vorrang vor internationalem Recht. Eine Initiative mit diesem Ziel bereitet die SVP vor. Sie verweist dabei auf die Umsetzung eigener Begehren wie die Masseneinwanderungsinitiative oder die Ausschaffungsinitiative.
Die SVP bereitet eine Initiative vor, durch welche die Schweizer Verfassung vor internationalem Recht gelten soll. Hintergrund dafür sind nach internationalem Recht umstrittene Volksentscheide wie die Masseneinwanderungsinitiative oder die Ausschaffungsinitiative.
Den provisorischen Initiativtext stellte die SVP am Dienstag in Bern den Medien vor. Sie möchte in der Verfassung verankern, dass die Bundesverfassung «oberste Rechtsquelle» der Eidgenossenschaft sein soll und über dem Völkerrecht steht.
Zwingendes Völkerrecht vorbehalten
Vorbehalten bleibt zwingendes Völkerrecht – die SVP beruft sich hier auf das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969. Mit dem Verweis auf das Abkommen, dem die Schweiz 1990 beigetreten ist, will die SVP verhindern, dass der Begriff «Zwingendes Völkerrecht» immer weiter ausgedehnt wird, wie sie schreibt.
Bund und Kantone dürfen laut Initiativtext keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Verfassung widersprechen. Gibt es einen Widerspruch, müssen sie dafür sorgen, dass die völkerrechtliche Verpflichtung an die Vorgaben in der Verfassung angepasst oder der entsprechende Vertrag gekündigt wird.
Die SVP hatte ihre Initiative in den Grundzügen vor rund einem Jahr vorgestellt. Seither hätten der Bundesrat, das Parlament und «verschiedene Staats- und Völkerrechtsprofessoren» ihre Bestrebungen verstärkt, den allgemeinen Vorrang von internationalem Recht gegenüber der Bundesverfassung durchzusetzen, schreibt die SVP.
Die Räte beispielsweise weigerten sich, die Ausschaffungsinitiative der SVP umzusetzen. Die Durchsetzungsinitiative, mit der die SVP erreichen will, dass die Ausschaffungsinitiative umgesetzt wird, wolle das Parlament gar teilweise für ungültig erklären.
Text in den Parteigremien
Ebenso wollten gewisse Politiker die Masseneinwanderungsinitiative der SVP nicht umsetzen. Dabei sei schon vor der Abstimmung am 9. Februar klar gewesen, dass die Initiative mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr nicht vereinbar sei. Und das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU wird in den Augen der SVP den Konflikt zwischen nationalem und internationalem Recht noch verschärfen.
Im Auge hat die SVP auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), welche in der Schweiz seit November 1974 in Kraft ist. Der Gerichtshof für Menschenrechte gewichte bei der Auslegung der EMRK zum Beispiel das Interesse von verurteilten Kriminellen am Schutz des Familienlebens höher als die öffentliche Sicherheit, macht die SVP geltend.
Den Initiativtext will die SVP nun von den Parteigremien bereinigen lassen. Über die Lancierung entscheidet die Delegiertenversammlung. Wann diese entscheiden wird, war zunächst nicht bekannt.