Die Swatch Group darf ihre Uhrwerklieferungen an die Konkurrenz reduzieren. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat einer Vereinbarung mit dem Uhrenkonzern zugestimmt. Dies nachdem sie im Juli ein erstes Abkommen zurückgewiesen hatte.
Die neue Vereinbarung gibt der Swatch Group die Möglichkeit, die Lieferungen von mechanischen Uhrwerken stufenweise zu reduzieren, wie die WEKO am Freitag mitteilte. Die beiden Swatch-Tochterfirmen ETA und Nivarox liefern der Konkurrenz bis zu 90 Prozent der für Uhren benötigten Schlüsselteile.
Swatch-Konzernchef Nick Hayek versucht seit mehr als zwei Jahren, die historisch gewachsenen Lieferpflichten abzuschaffen. In Boomzeiten kann der Konzern in seinen Werken kaum genug Uhrwerke und Bestandteile für den eigenen Bedarf produzieren. In schlechten Zeiten bleibt die Firma dagegen auf Überkapazitäten sitzen.
2019 entfallen Lieferpflichten
Mit dem neuen Abkommen ist Swatch nun zumindest langfristig von den Lieferpflichten befreit. Ab 2019 entfallen die Liefervorschriften, bis dahin gilt eine Übergangsregelung.
Als Basis für die Festlegung der Liefermengen während dieser Übergangsphase gelten die durchschnittlichen Verkaufsmengen der Jahre 2009 bis 2011. In den Jahren 2014/2015 muss Swatch noch 75 Prozent dieser Verkaufsmenge liefern, in den Jahren 2016/2017 noch 65 Prozent und in den Jahren 2018/2019 noch 55 Prozent.
Vorläufig nicht reduzieren darf Swatch die Lieferungen von Assortiments. Dabei handelt es sich um die steuernden Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks. «In diesem Bereich zeichnet sich erst eine schwache Marktentwicklung ab», sagte WEKO-Präsident Vincent Martenet an einer Medienkonferenz am Freitag. Die Uhrenhersteller seien noch sehr stark von Nivarox, einer der Tochterfirmen der Swatch, abhängig.
Neben dieser Einschränkung enthält die Vereinbarung eine KMU-Klausel. Diese besagt, dass in besonderen Härtefällen von der getroffenen Regelung abgewichen werden muss. Ausserdem könnte die WEKO zu einem späteren Zeitpunkt auf ihren Entscheid zurückkommen, sofern sich die Bedingungen am Markt fundamental verändern würden.
Am 8. Juli hatte die WEKO einen ersten Vereinbarungsentwurf mit Swatch zurückgewiesen. Der nun gefundene Kompromiss sei diesem ersten Abkommen sehr ähnlich, sagte Martenet. Die einzige nennenswerte Änderung bestehe darin, dass in der neuen Vereinbarung keine Unterscheidung zwischen Uhren- und Uhrwerkherstellern gemacht werde. «Diese Unterscheidung war nicht zu rechtfertigen», sagte er.
Swatch zwiespältig, Kunde zufrieden
Die Swatch Group geriet angesichts des Abkommens nicht in helle Begeisterung. In einer ersten Stellungnahme vom Freitag bezeichnete der Konzern die Entscheidung der WEKO als «ersten positiven, wenn auch zaghaften Schritt».
Ein zaghafter Schritt, um «den Marken und Gruppen der Schweizer Uhrenindustrie zu verdeutlichen, dass es sich lohnt, in eigene mechanische Uhrwerke zu investieren und das dazugehörige industrielle Risiko zu übernehmen», teilte Swatch am Freitag mit.
Zufrieden zeigte sich dagegen die jurassische Uhrenmanufaktur Louis Erard. Deren Direktor, Alain Spinedi, gehörte zu jenen Uhrmachern, die sich gegen das Abkommen zwischen Swatch und WEKO gewehrt hatten, um «möglichst viele Vorteile verteidigen zu können». Er bezeichnete die Vereinbarung als fairen Kompromiss.
«Das Abkommen war unvermeidlich, aber wir haben einige Jahre Schonfrist erhalten und somit mehr Zeit, um uns zu organisieren», sagte Spinedi. Ursprünglich sollten die Lieferungen schon ab 2016 eingeschränkt werden. «Wir forderten Lieferungen bis 2022, 2019 ist folglich eine gute Lösung», sagte Spinedi.