Der Swatch-Konzern hat einen Rechtsstreit gegen den US-Juwelier Tiffany gewonnen. Tiffany muss gemäss dem Schiedsspruch des Niederländischen Schiedsgerichts Swatch rund 402 Mio. Franken Schadenersatz bezahlen. Tiffany nahm vom Urteil Kenntnis und prüft es.
Den Sieg meldete der in Biel ansässige Uhrenkonzern am Sonntagabend in einem kurzen Communiqué mit. Die Gegenklage von Tiffany sei vollumfänglich abgewiesen worden, hiess es. Swatch hatte in dem Rechtsstreit Schadenersatz von 3,8 Milliarden Franken gefordert. Tiffany wiederum verlangte mit der Gegenklage 542 Millionen Franken.
Gemeinsame Uhrenmarke
Der Streit ging auf einen Zusammenarbeitsvertrag von 2007 zurück: Die beiden Unternehmen riefen gemeinsam die Uhrenmarke «Tiffany & Co» ins Leben – von Swatch hergestellte Uhren im mittleren Preissegment, die sowohl in Swatch- und Tiffany-Geschäften als auch über Dritthändler vertrieben werden sollten.
Die Geschäftsführung der 2008 für das gemeinsame Geschäft gegründeten Tiffany Watch übernahm Nayla Hayek, die heutige Swatch-Group-Verwaltungsratspräsidentin. Im September 2011 beendete Swatch die Zusammenarbeit mit Tiffany und warf dem US-Juwelier vor, die Entwicklung des Geschäfts systematisch behindert zu haben.
Mit dem geforderten Schadenersatz sollte der Verlust des langfristig geplanten Geschäfts ausgeglichen werden. Weil die beiden Unternehmen sich auf einen Drittstaat als Gerichtsstand geeinigt hatten, hatte sich das Niederländische Schiedsgericht mit der Angelegenheit zu befassen.
In einem Communiqué teilte Tiffany am frühen Montag mit, das Unternehmen prüfe das Urteil zusammen mit seinen Anwälten. Tiffany-Chef Michael Kowalski zeigte sich schockiert und enttäuscht. Seine Firma verfüge indessen über die nötigen Mittel, die Schadenersatzzahlung zu leisten.
Die weltweit bekannte Juwelier-Kette Tiffany wurde 1837 in New York gegründet. Ihr Geschäft an der Fifth Avenue wurde im Film «Frühstück bei Tiffany» («Breakfast at Tiffany’s») mit Audrey Hepburn aus dem Jahre 1961 verewigt.