Im zweiten Anlauf hat es geklappt: Die Fluggesellschaft Swiss hat sich mit dem Bodenpersonal auf die nahtlose Fortsetzung der Sozialpartnerschaft geeinigt.
Die Fluggesellschaft Swiss hat sich mit dem Angestelltenverband KV Schweiz und anderen Personalverbänden auf die nahtlose Fortsetzung der Sozialpartnerschaft geeinigt. Bis der neue GAV für das Bodenpersonal unter Dach und Fach war, brauchte es allerdings zwei Anläufe.
Die Swiss hatte den GAV per Ende Juni 2014 gekündigt, nachdem eine erste Verhandlungsrunde letzten Herbst ergebnislos abgebrochen worden war. In weiteren Verhandlungen sei nun aber ein Interessensausgleich zwischen den Wünschen der Swiss und ihren Sozialpartnern gefunden worden, teilte KV Schweiz am Mittwoch mit.
Die Swiss drang mit ihrer Forderung nach Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 42 Stunden und des Pensionierungsalters von 63 auf 64 Jahre durch. Auf der anderen Seite konnten die Personalverbände erwirken, dass die Basissaläre generell um 1 Prozent erhöht und individuelle Leistungsprämien von 0,75 Prozent gewährt werden.
Das ausgehandelte Lohnmodell enthält gemäss KV Schweiz-Angaben bessere Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der gleichen Funktion. Gleichzeitig steigen die Unter- und Obergrenzen pro Salärband. Angehoben wird auch der Ferienanspruch für Angestellte bis 49 Jahren auf fünf sowie für ältere auf sechs Wochen.
Die Zulagen bei Bereitschaftsdienst unter der Woche werden auf 50 Franken angehoben, diejenigen bei Feiertagen auf 100 Franken. Neu im GAV verankert wurde ein Kündigungsschutz für Beschäftigte ab 55 Jahren und verbesserte Konditionen bei der Frühpensionierung ab 58 Jahren.
Das Verhandlungsergebnis muss allerdings noch von den zuständigen Gremien der jeweiligen Sozialpartner genehmigt werden.