„Swiss finish“ für Banken kann in Kraft treten

Die neue Bankenregulierung kann in Kraft treten. Der Nationalrat hat als Zweitrat die Verordnungen zum Regelwerk mit „swiss finish“ genehmigt. Zudem nahm er eine Motion an, die für alle Banken ausser UBS und CS eine eigene Verordnung zu den Eigenmitteln fordert.

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf während einer Debatte im Nationalrat (Archiv) (Bild: sda)

Die neue Bankenregulierung kann in Kraft treten. Der Nationalrat hat als Zweitrat die Verordnungen zum Regelwerk mit „swiss finish“ genehmigt. Zudem nahm er eine Motion an, die für alle Banken ausser UBS und CS eine eigene Verordnung zu den Eigenmitteln fordert.

Das Parlament bedingte sich aus, dass es die Ausführungsbestimmungen zur „too-big-to-fail“-Vorlage in der Banken- und Eigenmittelverordnung beim ersten Erlass genehmigen kann. Das tat der Nationalrat als Zweitrat am Dienstag mit 128 zu 40 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Teile der SVP lehnten ab.

Mehrere Redner nutzten in der Debatte die Gelegenheit, nochmals grundsätzlich zum Finanzplatz Stellung zu beziehen. Die Regulierung falle ernüchternd aus, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die SP fordere eine „Leverage Ratio“ – also eine absolute Verschuldungsgrenze – von 10 Prozent; vorgesehen sind 4,56 Prozent.

Die Unterlegung sei zu niedrig, und die Vorlage enthalte gerade noch das absolute Minimum, sagte auch Louis Schelbert (Grüne/LU). Hans Kaufmann (ZH) zeigte sich namens der SVP unzufrieden mit der Vorlage. Nur einige wenige Vorkehrungen seien sinnvoll.

Dagegen erinnerte Ruedi Noser (FDP/ZH) daran, dass die Schweiz als erstes Land nach der Finanzkrise verschärfte Regeln in Kraft setze. Die Regulierung sei „streng, aber fair“, hielt Thomas Maier (GLP/ZH) fest.

Der Ständerat hat die Verordnungen bereits genehmigt, so dass diese auf den kommenden 1. Januar in Kraft treten können. Erfüllen müssen die Banken die schärferen Eigenmittelvorschriften nach dem Bankenstandard „Basel III“ aber erst 2018.

Eigene Regeln für Kantonalbanken

Als systemrelevante Banken gelten in der Schweiz die Grossbanken UBS und CS. Alle anderen Banken sollen geringere Anforderungen erfüllen müssen. Der Nationalrat fordert nun, dass diese in einer eigenen Verordnung oder einer Ergänzung der Eigenmittelverordnung festgehalten wird. Die grosse Kammer nahm eine entsprechende Motion ihrer Wirtschaftskommission (WAK) mit 114 zu 50 Stimmen an.

Vergeblich wies Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf darauf hin, dass Kantonalbanken oder kleinere Banken schon aus systembedingten Gründen niedrigere Anforderungen als die systemrelevanten Grossbanken UBS und CS erfüllen müssten.

UBS und CS sollen zwischen 14 und 19 Prozent ihrer risikogewichteten Aktiven mit eigenen Mitteln unterlegen. Dagegen geht die Finanzmarktaufsicht (FINMA) für die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Raiffeisenbank – sie sind die grössten nicht-systemrelevanten Banken der Schweiz – von einer Quote von 13,6 bis 14,4 Prozent aus.

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