Swisscom vor Bundesverwaltungsgericht mit Beschwerde erfolglos

Die Swisscom ist bei Mietleitungen marktbeherrschend und muss sie ihren Konkurrenten damit zu kostenorientierten Preisen anbieten. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid der Eidg. Kommunikationskommission (Comcom) in den Hauptpunkten bestätigt.

Niederlage vor Gericht: Swisscom (Archiv) (Bild: sda)

Die Swisscom ist bei Mietleitungen marktbeherrschend und muss sie ihren Konkurrenten damit zu kostenorientierten Preisen anbieten. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid der Eidg. Kommunikationskommission (Comcom) in den Hauptpunkten bestätigt.

Nach einer Beschwerde von COLT Telecom Services hatte der Regulator im März 2010 der Swisscom rückwirkend eine Senkung der Mietleitungspreise für die Jahre 2007 bis 2009 um 15 bis 30 Prozent verordnet. Ausserdem verpflichtete die Comcom die Swisscom, 2010 ein Angebot für die Mietleitungen zu veröffentlichen.

Entscheid endgültig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Swisscom nun in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Laut Gericht hatte Swisscom im Zeitraum von 2007 bis 2010 eine marktbeherrschende Stellung bei den Mietleitungen sämtlicher Bandbreiten schweizweit, womit sie eine Angebotspflicht trifft.

Diese umfasst nach Ansicht des Gerichts auch Ethernet-Dienste. In einzelnen Punkten ist das Gericht der Swisscom gefolgt. Es hat die Angelegenheit diesbezüglich an die Comcom zurückgewiesen. Sie wird die Mietleitungspreise für die Jahre 2007 bis 2009 in gewissen Bereichen neu festsetzen müssen.

Der Entscheid kann nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom hält in ihrer Medienmitteilung vom Donnerstag fest, dass sie ihr Mietleitungsangebot nun überprüfen werde. Wegen der bisherigen Rechtsunsicherheit habe Swisscom Rückstellungen gebildet, die nach heutigem Kenntnisstand ausreichen würden.

Ähnliches Sunrise-Verfahren

Mit dem Urteil aus Bern würden wichtige Grundsatzfragen in der Zugangsregulierung geklärt. Noch ausstehend sei ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in einem praktisch identischen Mietleitungsverfahren zwischen Sunrise und Swisscom. Die Swisscom erwarte hier einen ähnlichen Ausgang.

Sunrise erklärte ihrerseits in einem Communiqué, wegen des Urteils konkurrenzfähiger am Markt auftreten zu können. Mietleitungen sind Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, die eine exklusive Datenübertragung ermöglichen und zum Beispiel für die Vernetzung verschiedener Unternehmensstandorte genutzt werden.

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