Gut drei Monate vor Einführung des «SwissPass» erhalten die ersten SBB-Kunden die Möglichkeit, ihr Generalabonnement auf die neue ÖV-Karte aufzuschalten. Nach Kritik von Konsumentenschützern können die Abonnemente weiterhin auf ein Jahr begrenzt gekauft werden.
Der Kunde könne beim Kauf am Schalter eine Laufzeitbeschränkung verlangen, teilte die SBB am Donnerstag mit. Zudem würden alle Abonnenten 60 Tage vor der automatischen Verlängerung per Brief auf den möglichen Kündigungstermin aufmerksam gemacht. Gekündigt werden kann am Schalter, per Post, online oder per Telefon.
Die SBB kommt damit einer Forderung von verschiedenen Konsumentenorganisationen entgegen. «Der ‚SwissPass‘ wird kundenfreundlicher», schrieb das Konsumentenforum (kf) in einem Communiqué. Dieses hatte zuvor die automatische Vertragsverlängerung, die so genannten Roll-over-Verträge, kritisiert.
«Diejenigen, die sich dem Automatismus nicht unterziehen wollen, können dies nun elegant verhindern», liess sich kf-Geschäftsführer Michel Rudin zitieren. Es sei wichtig, dass Personen, die es trotz dem Schreiben der SBB versäumt hätten, ihre Aboverlängerung zu unterbinden, möglichst kulant behandelt würden.
Laut SBB verlängern heute über 60 Prozent der Kundinnen und Kunden ihr GA oder Halbtax nahtlos.
Stufenweise Einführung
Ab 1. August ist der «SwissPass» schweizweit gültig. Die Einführung erfolgt stufenweise. Ab sofort erhalten rund 18’000 GA-Kundinnen und Kunden der SBB die Möglichkeit, als sogenannte Pionierkunden ab dem 1. Juni 2015 mit der neuen ÖV-Chipkarte unterwegs zu sein.
Ab diesem Zeitpunkt werden die grössten Transportunternehmen der Schweiz für die elektronische Kontrolle des «SwissPass» bereit sein. Den angeschriebenen Kunden steht es laut SBB frei, ob sie das GA in Form der bisherigen blauen Karte beziehen oder ob sie auf den «SwissPass» umsteigen möchten.
Ab dem 15. Juni 2015 steht der «SwissPass» allen Kunden über die gewohnten Verkaufskanäle zur Verfügung.