Syngenta ficht den EU-Entscheid an, wegen des weltweiten Bienensterbens den Gebrauch bestimmter Pestizide stark einzuschränken: Das Unternehmen, dessen Stoff Thiamethoxam betroffen ist, hat bei der EU-Kommission Klage eingereicht.
Die Aufhebung der Bewilligung für den Einsatz des Stoffes auf Bienen anziehenden Kulturen stütze sich «auf ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung», wird die Klage begründet. Zudem werde der Entscheid nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt.
Die EU-Kommission hatte Ende April beschlossen, dem Einsatz von Nervengiften der Neonicotinoid-Gruppe für zunächst zwei Jahre enge Grenzen zu setzen. Die Schweiz zieht nach. Die Verbote treffen den Basler Agrochemie-Riesen Syngenta und die deutsche Bayer. Syngenta hatte umgehend die wissenschaftliche Grundlage des Verbotes angezweifelt.
Ausnahmen der Verbote sollen für Gewächshäuser gelten. Auf Feldern sollen die Mittel nur mit besonderen Genehmigungen und nach der Pflanzenblüte ausgebracht werden dürfen. Die Verbote sollen von Dezember an gelten und spätestens nach zwei Jahren auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.