Syrische Familie erhält nach einer Totgeburt in der Schweiz Asyl in Italien

Die syrische Frau, welche im Juli auf der Rückführung von der Schweiz nach Italien ihr Kind verloren hatte, erhält Asyl. Ihren drei Kindern sowie ihrem Ehemann wurde ebenfalls der Flüchtlingsstatus gewährt.

Lager für syrische Flüchtlinge in Jordanien (Archiv) (Bild: sda)

Die syrische Frau, welche im Juli auf der Rückführung von der Schweiz nach Italien ihr Kind verloren hatte, erhält Asyl. Ihren drei Kindern sowie ihrem Ehemann wurde ebenfalls der Flüchtlingsstatus gewährt.

In den nächsten Wochen wird die Familie in das Empfangszentrum Lodi in der Nähe von Mailand ziehen, wie die zuständige Behörde von Domodossola am Freitag auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte eine Information des Nachrichtenportals «Eco Risveglio».

Der Fall der Syrerin war im Juli publik geworden. Die 22-jährige gehörte zu einer Gruppe von Migrantinnen und Migranten, die am 4. Juli auf dem Weg von Mailand nach Paris in einem Zug kurz nach der Schweizer Grenze aufgegriffen und den Schweizer Behörden für die Rückführung nach Italien übergeben wurden.

Auf dem Weg durch die Schweiz soll die Frau, die offenbar im siebten Monat schwanger war, starke Blutungen erlitten haben. Ihr Ehemann sagte gegenüber der SRF-Sendung «10vor10», dass die Schweizer Beamten trotz wiederholten Hilferufen nicht reagiert hätten.

Nach der Ankunft in Domodossola sei die Frau zusammengebrochen und ins Spital eingeliefert worden. Dort habe das Kind nur noch tot geboren werden können.

Untersuchungen dauern an

Nach dem Vorfall leitete das Grenzwachtkorps eine interne Untersuchung ein. Es kam zum Schluss, dass ein Fehler nicht ausgeschlossen werden könne und übergab das Dossier zur Prüfung der Militärjustiz. Die Untersuchungen der Militärjustiz dauern noch an.

Die Vereinigung «augenauf» hatte bei der Bundesanwaltschaft Anfang Juli zudem eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im Grenzwachtkorps eingereicht. In der Anzeige werden den für die Rückführung verantwortlichen Grenzwächtern und Grenzwächterinnen Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung und mögliche grobfahrlässige oder fahrlässige Tötung vorgeworfen.

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