Nanomaterialien versprechen robustere Velos, geruchsfreie Socken und sogar einen reduzierten CO2-Ausstoss. Doch die winzigen Partikel können für die menschliche Gesundheit und Umwelt schädlich sein. Eine Studie ortet Wissenslücken und empfiehlt eine bessere Kennzeichnung.
In der Studie identifiziert das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS) acht Nanomaterialien, die in der Schweiz in grösseren Mengen produziert oder verarbeitet werden, wie es am Donnerstag in Bern berichtete. Dazu gehören Zink- und Titanoxide als UV-Schutz in Farben und Sonnencrèmes, antibakteriell wirkendes Nanosilber für Textilien und Lebensmittelverpackungen, Siliziumoxid für leichter rollende Autoreifen und Karbonnanofasern für Velorahmen und Tennisschläger.
Die Studie wertet für diese Substanzen alle relevanten Analysen zu Folgen auf Umwelt und Gesundheit aus und formuliert Empfehlungen an Politik, Industrie und Wissenschaft.
Im Besonderen hebt die Studie neuartige Werkstoffe hervor, die den Ausstoss an klimaschädlichen Gasen reduzieren. Dazu gehören schnellhärtende Betone, Lebensmittelverpackungen oder Verbundwerkstoffe für den Flugzeugbau. Bei schnellhärtendem Beton wird die Einsparung weltweit auf bis zu 2,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr geschätzt.
Nanopartikel sind Metalle oder Metallverbindungen, deren Teilchen nur ein bis 100 Nanometer klein sind – sie sind damit rund tausend Mal dünner als ein Menschenhaar. Ihre geringe Grösse verleiht ihnen besondere Eigenschaften, die nützlich aber auch schädlich sein können. Nachgewiesen wurden etwa bereits Schäden bei Wasserorganismen; Gesundheitsgefahren für Menschen sind umstritten.
Wenig Nanomaterialien in der Schweiz produziert
Im Vergleich zu anderen Ländern werden in der Schweiz keine Nanomaterialien im Industriemassstab hergestellt, wie das TA-SWISS schreibt. In den USA hingegen wird die Jahresproduktion auf bis zu 40’000 Tonnen geschätzt.
Für die Konsumenten sei jedoch meist nicht ersichtlich, welche Produkte Nanomaterialien enthalten, heisst es in der Studie. Die Kennzeichnung sei uneinheitlich, obwohl die Europäische Union schon 2011 eine Definition vorgeschlagen habe.
Die TA-SWISS empfiehlt deshalb eine bessere Markttransparenz für die Konsumenten durch Produktregistrierung und Kennzeichnungspflicht. Weiter sollte die Forschung über die Auswirkungen der Nanomaterialien verstärkt und Fragen zur Entsorgung geklärt werden. Die Studie empfiehlt, das Schweizer Recht mit EU-Recht zu harmonisieren und punktuell sogar darüber hinaus zu gehen.