Aus welchem Land ein Täter stammt, ist für die Tat nur in Ausnahmefällen wichtig. Wo nicht, soll die Zürcher Stadtpolizei künftig auf entsprechende Angaben verzichten. Das Stadtparlament hat am Donnerstag ein entsprechendes Postulat mit 72 zu 46 Stimmen überwiesen.
Den Vorstoss eingereicht hatte eine SP-Gemeinderätin und und ein GLP-Gemeinderat samt ein paar Mitunterzeichnenden. Die Nationalität eines Täters oder einer Täterin sei für die Beurteilung eines Delikt ebenso wenig aussagekräftig wie etwa Religion, sexuelle Orientierung oder politische Vorlieben. Ausnahmen seien Fälle, in denen die Herkunft von Täter oder Opfer tatsächlich eine Rolle spielten.
Interne Statistiken und Auswertungen zu wissenschaftlichen und kriminalistischen Zwecken sollen laut Postulat weiterhin zulässig sein. Noch vor 15 Jahren sei die Nennung der Nationalität hierzulande in den Medien verpönt gewesen, argumentieren die Postulanten.
«Es geht nicht um Zensur»
Es gehe nicht um Zensur, sagte die SP-Postulantin. Es müsse aber erlaubt sein zu fragen, ob ein Verbot etwas bringen würde oder nicht. Die Diskussion um Ausländerkriminalität sei in den letzten Jahren nicht sachlicher geworden. Mit der Nennung der Nationalität werde unzulässig ein Zusammenhang zwischen Herkunft und Tat supponiert.
Die Forderung sei nichts anderes als die Rückkehr zu einer Usanz, die früher in der Schweiz gegolten habe, sagte Postulant aus der GLP. Der hohe Ausländeranteil in der Kriminalstatistik sei unbestritten. Aber dafür spielten verschiedenste Faktoren eine Rolle.
Stadtrat will Anliegen prüfen
Polizeivorstand Richard Wolff (AL) erklärte sich namens des Stadtrates bereit, das Anliegen zu prüfen. Man werde «differenziert und nicht absolut» unterscheiden, wann eine Nationalitäts-Nennung Sinn mache, wann nicht. Weder in der Schweiz noch auf internationaler Ebene gebe es keine einheitliche Praxis
Unterstützung erhielt das Anliegen von Grünen und AL. Eigentlich müsste der Verzicht auf die Nennung der Herkunft eine Selbstverständlichkeit sein, sagte eine Sprecherin der AL. Die Nennung sei widerrechtlich und widerspreche unter anderem der Bundesverfassung.
Wer die Nationalität nennen wolle, sei ein Brandstifter, sagte ein Grüner Gemeinderat. Gerade jene, die gegen ein Verbot seien, schürten die Hetze gegen Ausländer.
«Verbot würde Realität nicht ändern»
Vehement gegen den Vorstoss wandte sich die SVP. Dieser widerspreche diametral gegen die sonst in der Stadtverwaltung hoch gehaltene Transparenz, sagte ein Sprecher. Auch in Polizeikreisen befürworte man die Erwähnung der Nationalität.
Auch wenn im übrigen die Nennung der Nationalität verboten würde: An der Realität – einem hohen Ausländeranteil in den Kriminalitätsstatistiken – ändere dies nichts. «Fakten darf und muss man nennen».
Es gehe nicht an, Transparenz nur dort zuzulassen wo es einem «in den Kram passe», sagte ein CVP-Sprecher. Ohnehin fänden die Medien die Nationalität so oder so heraus, gab er zu bedenken.
Ebenfalls gegen den Vorstoss wandte sich die FDP. Ein Verbot schüre bloss die Polemik und vergrössere den Unmut in der Bevölkerung. Und weil auch nicht erwähnt werden dürfe, wenn ein Täter Schweizer sei, spiele ein Verschweigen der Herkunft letztlich den Rassisten in die Hände und schade einer ausgewogenen Berichterstattung.