Täter von Scherz muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden

Ein 68-jähriger Zürcher, der im Mai in Scherz im Kanton Aargau seine Ehefrau umgebracht hatte, muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dies entschied das Aargauer Obergericht auf Grund einer Beschwerde des Mannes.

Die Kantonspolizei Aargau im Einsatz (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 68-jähriger Zürcher, der im Mai in Scherz im Kanton Aargau seine Ehefrau umgebracht hatte, muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dies entschied das Aargauer Obergericht auf Grund einer Beschwerde des Mannes.

Das Zwangsmassnahmengericht hatte zuvor eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate bewilligt. Begründet wurde dies damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass vom Mann immer noch eine Gefahr ausgeht.

Das Aargauer Obergericht ist nun in seinem am Dienstag gefällten Entscheid genau zum umgekehrten Schluss gekommen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das Gericht entschied, dass es keine konkreten und ernsthaften Anhaltspunkte gebe, wonach der Mann als gemeingefährlich betrachtet werden müsse.

Der aus dem Kanton Zürich stammende Mann hatte am 16. Mai dieses Jahres seine 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück in Scherz AG erdrosselt. Daraufhin meldete er den Tod der Frau der Gemeindekanzlei seines Wohnortes.

Diese wurde stutzig und schaltete die Polizei ein. Die Leiche der Frau konnte noch am selben Tag gefunden werden. Inzwischen ist der Mann geständig. Ein psychiatrisches Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat, liegt derzeit noch nicht vor.

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